Duisburg. Auch in Gefängnissen wird gewählt. Welche Rechte Insassen haben, welche nicht, und wie in der JVA Duisburg-Hamborn die Bundestagswahl abläuft.

Das Wahlrecht genießt in Deutschland besonderen Schutz. Anders als etwa in den meisten US-Staaten dürfen auch Gefängnisinsassen an Wahlen teilnehmen – sofern dies nicht durch richterlichen Beschluss anders angeordnet wurde. In der JVA Hamborn machen sie von diesem Recht ausschließlich per Briefwahl Gebrauch. JVA-Sprecher Detlef Jahns erklärt, wie die Bundestagswahl in dem Duisburger Gefängnis organisiert und durchgeführt wird.

Deutschen Staatsbürgern wird das aktive Wahlrecht nur in seltenen Fällen durch Gerichte aberkannt, etwa bei Verurteilungen wegen Landes- oder Hochverrat. Im Gegensatz dazu verliert das passive Wahlrecht für fünf Jahre, wer zu mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird. Das heißt: Er oder sie darf nicht im Rahmen einer Wahl kandidieren.

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JVA Hamborn: Gefangene werden auf ihr Wahlrecht hingewiesen

In der JVA Hamborn samt der Zweigstelle in Dinslaken wollen sich gut zwölf Prozent der dazu berechtigten Häftlinge an der Bundestagswahl beteiligen, sagt Detlef Jahns. Das habe eine Abfrage durch das Gefängnispersonal ergeben. Die JVA trage aktiv dazu bei, dass die Insassen von der Wahl erfahren: „Die Gefangenen werden durch Aushang und persönliche Ansprache informiert und auf die verschiedenen Möglichkeiten hingewiesen.“

Die örtlich zuständigen Wahlämter stellen zur Information der Gefangenen Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehören der Hinweis zur Briefwahl sowie verschiedene Anträge, etwa auf Eintragung in das Wählerverzeichnis. Das zu organisieren, sei bei Strafgefangenen weniger aufwendig als bei Untersuchungsgefangenen: „Bei ihnen ist der Entlassungszeitpunkt bekannt und die Steuerung der Abläufe unproblematisch“, sagt Jahns.

Bei Untersuchungsgefangenen seien dagegen unplanbare Zu- und Abgänge möglich. Organisatorische Probleme träten vor allem dann auf, wenn wahlberechtigten Gefangenen die Wahlbenachrichtigung nicht oder nicht rechtzeitig vorliegt, und daher die Briefwahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig beantragt werden können. „Dann müssen im Einzelfall Lösungen gefunden werden“, so Jahns weiter.

Hoher Anteil an Untersuchungshäftlingen erschwert Wahlorganisation

Sich im Vorfeld der Wahl über Kandidatinnen und Kandidaten sowie über deren Positionen und Programme zu informieren, bleibt den Häftlingen selbst überlassen. Jahns: „Aufgrund der Haftsituation und der damit verbundenen Einschränkungen ist die Informationsmöglichkeit im Wesentlichen auf Zeitung und TV beschränkt.“

Über das Informationsmaterial in den Gefangenenbüchereien seien grundsätzlich Möglichkeiten verfügbar, sich politisch weiterzubilden. Weitergehende Angebote seien in der JVA Hamborn jedoch „wegen der mit der hohen Fluktuation verbundenen kurzen Verweildauer“ schwierig zu organisieren.

Diese Fluktuation ergibt sich aus der Belegung der JVA Hamborn, die überwiegend Untersuchungshäftlinge aufnimmt. Die aktuellen Zahlen spiegeln das wider: Von 206 in Duisburg inhaftierten Menschen sind nach Angaben der JVA 149 Untersuchungsgefangene, in Dinslaken sind es 37 von 43 Insassen.