Duisburg..

Rot: Tabu. Schwarz: Tabu. Mit Blümchen oder Streifen: Tabu. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) in Köln dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild machen - bis hin zur Farbe der Unterwäsche.

Und: Nagellack ist okay. Aber bitte die Fingernägel kurz. Juristisch legitim sind sie, solche Regelungen am Arbeitsplatz. Zumindest bei Beschäftigten, die im direkten Kundenkontakt stehen. Aber gehen die Arbeitgeber auch tatsächlich so weit, die Farbe der Unterwäsche und Länge der Fingernägel zu bestimmen?

„Auch wir legen natürlich Wert auf ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild“, sagt Helmut Schoofs, Sprecher der DVG, „aber so weit, dass die Farbe der Unterwäsche reglementiert wird, geht unsere Kleiderordnung nicht“. Egal ob’s drunter pink oder getigert zugeht, wichtig sei nur das „Obendrüber“.

Erst einmal ansprechen

Auch die Länge der Fingernägel sei jedem Kontrolleur selbst überlassen, solange „die Arbeitstätigkeit dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen wird“. Erst wenn das der Fall sei oder jemand sich „nicht entsprechend in der Öffentlichkeit zeigt“, würde er angesprochen - und müsste bei mehrmaligem Verstoß gegen die Kleiderordnung „mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen".

„Es ist richtig, Leitplanken einzuziehen“

Der Unternehmerverband mit Sitz in Duisburg hat jetzt ausdrücklich auf das Urteil aus Köln hingewiesen.„Bislang gab es zu diesem Thema kaum gerichtliche Entscheidungen“, sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. So können Arbeitgeber jetzt vorschreiben, dass die Fingernägel von Kontrolleuren wegen der Verletzungsgefahr der Passagiere nicht länger als „0,5 cm über der Fingerkuppe“ getragen werden dürfen.Zwar ging es dem Gericht zu weit, für Haarfärbungen „natürlich wirkende Farben“ vorzuschreiben oder die Farbe der Fingernägel zu reglementieren, beim Thema Unterwäsche jedoch war es nicht so zimperlich. So kann der Arbeitgeber verlangen, dass BH und Unterhose unter der Dienstkleidung getragen werden, und auch, dass die Unterwäsche weiß oder in Hautfarbe sein muss und keine Embleme, Beschriftungen oder Muster enthalten darf. Auch eine gründliche Komplettrasur oder gewaschene Haare vor Dienstantritt können vorgeschrieben werden. Laut Gericht alles zulässig, auch wenn betont wurde, dass die Regelungen „verhältnismäßig“ sein müssen, sofern sie in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter eingreifen.Der Unternehmerverband begrüßt das Urteil: Es sei „richtig, dass es möglich ist, da bestimmte Leitplanken einzuziehen, wie das Auftreten geregelt werden kann“. Zwar sei die ein oder andere Vorschrift „ein Eingriff“ in die Persönlichkeitsrechte, aber jeder Mitarbeiter repräsentiere sein Unternehmen. Bei Beschränkungen komme es allerdings „unglaublich auf den Einzelfall an“, so Schmitz.

Piercings sind für Pflegepersonal tabu

Auffallende Mähnen sind im Krankenhaus schon eher möglich. Zumindest beschreibt sich das Malteser-Krankenhaus St. Anna in Sachen Erscheinungsbild am Arbeitsplatz als „sehr tolerant“: „Wir haben zwar eine ganze Reihe von Vorschriften, die aber einen hygienischen oder unfallverhütenden Hintergrund haben“, sagt Sprecherin Annette Debusmann. So sind Piercings, Ringe, Ketten und künstliche Fingernägel für das Pflegepersonal und die Ärzte tabu. Hautfarbene Unterhosen jedoch sind trotz der weißen Dienstkleidung nicht vorgeschrieben, auch nicht im Klinikum Duisburg. Die dicken Stoffe seien nicht durchsichtig, so Sprecherin Ute Kozber. Und generell: „Wer will die Unterwäschefarbe denn kontrollieren? Sollen die dann morgens alle zum Unterwäsche-Appell antreten?“, fragt sich Annette Debusmann.

Dresscode fürs Büro

Anzug und Kostüm sind in vielen Berufssparten auf dem Rückzug. Selbst Jeans sind mittlerweile bürotauglich geworden. Sie sollten allerdings eine unauffällige Farbe haben und keine Löcher. Anders sieht es bei klassischen  Berufen, ...
Anzug und Kostüm sind in vielen Berufssparten auf dem Rückzug. Selbst Jeans sind mittlerweile bürotauglich geworden. Sie sollten allerdings eine unauffällige Farbe haben und keine Löcher. Anders sieht es bei klassischen Berufen, ... © Unbekannt | Unbekannt
...wie Versicherungs- und Bankangestellten, aus. Sie pflegen einen engen Kontakt zu ihren Kunden und müssen einen Anzug tragen. Auch im Sommer sind lange Hosen und Hemden für Männer Pflicht. Frauen sind im Dresscode flexibler ...
...wie Versicherungs- und Bankangestellten, aus. Sie pflegen einen engen Kontakt zu ihren Kunden und müssen einen Anzug tragen. Auch im Sommer sind lange Hosen und Hemden für Männer Pflicht. Frauen sind im Dresscode flexibler ... © Unbekannt | Unbekannt
... und dürfen auch Kleider und kurze Blusen im Hochsommer tragen. Doch Vorsicht: Zu kurze Kleider oder Röcke wirken schnell unseriös ...
... und dürfen auch Kleider und kurze Blusen im Hochsommer tragen. Doch Vorsicht: Zu kurze Kleider oder Röcke wirken schnell unseriös ... © Unbekannt | Unbekannt
... und könnten von den Kollegen falsch wahrgenommen werden. Miniröcke lassen die Kompetenz in den Hintergrund rücken. Ein knielanger Rock ...
... und könnten von den Kollegen falsch wahrgenommen werden. Miniröcke lassen die Kompetenz in den Hintergrund rücken. Ein knielanger Rock ... © Unbekannt | Unbekannt
... ist völlig okay. Miniröcke, die kürzer als eine Handbreite über dem Knie enden, wirken zu sexy. In Kombination mit hochhackigen Schuhen ...
... ist völlig okay. Miniröcke, die kürzer als eine Handbreite über dem Knie enden, wirken zu sexy. In Kombination mit hochhackigen Schuhen ... © Unbekannt | Unbekannt
... oder kniehohen Stiefeln erst recht. Frauen sollten außerdem darauf achten, immer eine Strumpfhose zu tragen. Auch ausgefallene, peppige Farben ...
... oder kniehohen Stiefeln erst recht. Frauen sollten außerdem darauf achten, immer eine Strumpfhose zu tragen. Auch ausgefallene, peppige Farben ... © Unbekannt | Unbekannt
... sind zwar ein Hingucker, lenken aber auch schnell ab. Bei sommerlichen Temperaturen...
... sind zwar ein Hingucker, lenken aber auch schnell ab. Bei sommerlichen Temperaturen... © Unbekannt | Unbekannt
... darf ein Kleid auch einen Auschnitt haben. Mit zu tiefen Ausschnitten ...
... darf ein Kleid auch einen Auschnitt haben. Mit zu tiefen Ausschnitten ... © Unbekannt | Unbekannt
... tut man sich jedoch keinen Gefallen. Im Notfall sollte man sich lieber von Freunden ...
... tut man sich jedoch keinen Gefallen. Im Notfall sollte man sich lieber von Freunden ... © Unbekannt | Unbekannt
... beraten lassen. Grundsätzlich gilt: Lieber ein dezenter, unauffälliger Ausschnitt. Auch von zu vielen Schmuckstücken ...
... beraten lassen. Grundsätzlich gilt: Lieber ein dezenter, unauffälliger Ausschnitt. Auch von zu vielen Schmuckstücken ... © Unbekannt | Unbekannt
... und anderen Accessoires wird abgeraten. Auffällige Handtaschen, Armbänder, Ringe oder Ketten lenken ab und könnten die Kollegen stören. Entscheidend beim Schuhwerk ...
... und anderen Accessoires wird abgeraten. Auffällige Handtaschen, Armbänder, Ringe oder Ketten lenken ab und könnten die Kollegen stören. Entscheidend beim Schuhwerk ... © Unbekannt | Unbekannt
... ist die Absatzhöhe. High Heels, Pumps und Stiefel sollten nicht höher als 8 cm sein. Auch hier kann das erotische Signal ...
... ist die Absatzhöhe. High Heels, Pumps und Stiefel sollten nicht höher als 8 cm sein. Auch hier kann das erotische Signal ... © Unbekannt | Unbekannt
...schnell überwiegen. Saubere, geputzte Schuhe hinterlassen einen guten Eindruck. Sandalen ...
...schnell überwiegen. Saubere, geputzte Schuhe hinterlassen einen guten Eindruck. Sandalen ... © Unbekannt | Unbekannt
... sind dagegen im Büro erlaubt. Natürlich sollten Frauen nur mit gepflegten Fußnägeln Sandalen tragen. Flip Flops sind dagegen tabu. Auffällige Tattoos ...
... sind dagegen im Büro erlaubt. Natürlich sollten Frauen nur mit gepflegten Fußnägeln Sandalen tragen. Flip Flops sind dagegen tabu. Auffällige Tattoos ... © Unbekannt | Unbekannt
... und Piercings sind  bei vielen Arbeitgebern nicht gerne gesehen. Sie sollten möglichst verdeckt werden ...
... und Piercings sind bei vielen Arbeitgebern nicht gerne gesehen. Sie sollten möglichst verdeckt werden ... © Unbekannt | Unbekannt
... oder rausgenommen werden. Uneinigkeit herrscht über die Frisur. Haare, die zu einem Zopf ...
... oder rausgenommen werden. Uneinigkeit herrscht über die Frisur. Haare, die zu einem Zopf ... © Unbekannt | Unbekannt
... gebunden sind, wirken zwar eher streng, senden aber auch keine erotischen Signale. Gegen offene Haare ...
... gebunden sind, wirken zwar eher streng, senden aber auch keine erotischen Signale. Gegen offene Haare ... © Unbekannt | Unbekannt
... haben die meisten Arbeitgeber nichts einzuwenden. Bunter Nagellack ...
... haben die meisten Arbeitgeber nichts einzuwenden. Bunter Nagellack ... © Unbekannt | Unbekannt
... kann schon eher ein Problem sein. Dezente Farben sind kein Problem. Dunkelrot oder ein grelles Pink ...
... kann schon eher ein Problem sein. Dezente Farben sind kein Problem. Dunkelrot oder ein grelles Pink ... © Volker Hartmann | Unbekannt
...wirkt störend. Das Gleiche gilt für Make-up. Grelle Farben ...
...wirkt störend. Das Gleiche gilt für Make-up. Grelle Farben ... © AFP | AFP
... sind häufig sehr aufdringlich. Dann doch lieber ...
... sind häufig sehr aufdringlich. Dann doch lieber ... © AP | AP
... schlicht und brav.
... schlicht und brav. © Unbekannt | Unbekannt
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Vielmehr sei es dem Krankenhaus wichtig, „dass die Kollegen sich bei ihrer Arbeit wohl fühlen und sich ausleben können“ - aber natürlich innerhalb der Vorschriften. Schließlich beschäftige ein Krankenhaus ja Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen, daher sei die Spanne der (künstlichen) Haarfarben und Dessous-Vorlieben breit. „Und das gehört sich auch so“, findet Annette Desbusmann. „Vieles ist nun mal Geschmacksache.“ Und darüber lässt sich ja bekanntlich nicht streiten - oder doch?