Duisburg. Nach dem tödlichen Messerstich im Duisburger Kant-Park hat der Anklagte zum Prozessbeginn sein Schweigen gebrochen. Polizei sichert Gerichtssaal.
Für einen 23-jährigen aus Duisburg kam am 26. Juni 2020 jede ärztliche Hilfe zu spät. Ein Messerstich hatte ihn ins Herz getroffen. Täter war ein 31-jähriger in Afghanistan geborener Mann. Die Anklage vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz wirft ihm Totschlag vor.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es an dem Freitagnachmittag gegen 15.50 Uhr im gut besuchten Kant-Park zu einem Streit zwischen zwei Personengruppen kam. Und zu einer körperlichen Auseinandersetzung, die die Anklageschrift aber ausdrücklich nur als „kleine Rangelei“ beschreibt.
Prozess: 31-Jähriger soll in Duisburg mit Ringmesser zugestochen haben
Als der Streit bereits beendet war, soll der Angeklagte ein so genanntes Ringmesser gezogen und es dem Opfer mit großer Wucht in die Brust gerammt haben. Obwohl die Klinge nur sechs Zentimeter lang war, durchdrang sie den Brustkorb und traf den 23-Jährigen ins Herz. Der Mann brach tödlich getroffen zusammen.
Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger zu Beginn des Prozesses ein Geständnis vortragen. „Es trifft zu, dass ich ihn getötet habe. Ich wollte keinen Streit und diesen Ausgang schon gar nicht.“ Allerdings beruft sich der 31-Jährige auf Notwehr. Er sei vom Opfer und einem weiteren Mann geschlagen worden. „Ich habe mich nur gewehrt. Was geschehen ist, kann ich leider nicht rückgängig machen.“ Nachfragen zu dieser knappen Einlassung wollte der Angeklagte nicht beantworten.
Tatzeugen fehlen zum Prozessauftakt unentschuldigt
Der in Afghanistan in einer 14-köpfigen Familie geborene und aufgewachsene Angeklagte hat keinen Schulabschluss und keine Berufsausbildung. Um dem Krieg und den bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen seiner Familie zu entkommen, hatte er sich auf den Weg nach Europa gemacht. „Ich wollte die Welt sehen.“ 2013 kam er nach Deutschland, blieb hier hängen.
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Tatzeugen schienen an dem Verfahren kein sonderliches Interesse zu haben. Drei für 10 Uhr geladene Zeugen waren auch um 10.30 Uhr noch nicht aufgetaucht und blieben der Verhandlung unentschuldigt fern. Das Gericht verhängte gegen sie ein Ordnungsgeld und ordnete die Vorführung der Zeugen durch die Polizei an. Für das Verfahren sind bis 27. Januar drei weitere Verhandlungstage geplant.
>>Polizei sicherte Sitzungssaal
Der Prozess begann unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Zusätzlich zu einem halben Dutzend Justizwachtmeistern sicherten Polizisten den Sitzungssaal.
Hintergrund dieser Maßnahme waren Bedrohungen, die im Vorfeld des Verfahrens gegen den Angeklagten ausgesprochen worden sein sollen.
Allerdings blieb am ersten Verhandlungstag alles ruhig. Abgesehen von Medienvertretern fanden nur vier Zuschauer den Weg in den Schwurgerichtssaal.