Duisburg. Die Stadt Duisburg erlässt die Fristverlängerung für eine Gaststättenerlaubnis. Was diese Nachricht für Gastronomen im Lockdown bedeutet.
Durch das weiterhin andauernde Infektionsgeschehen leidet die Gastronomie in Duisburg seit etwa einem Jahr unter erheblichen Einschränkungen. Einige Gaststättenbetriebe können seit dem 17. März 2020 bis heute nicht oder nur in eingeschränktem Umfang öffnen. Ein bürokratisches Problem: Laut dem Gaststättengesetz erlischt eine Gaststättenerlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb seit einem Jahr nicht ausgeübt hat.
Normalerweise erlischt kraft Gesetzes eine solche Gaststättenerlaubnis, wenn kein Verlängerungsantrag des Gastronomen gestellt wird. Um diese bürokratische Hürde zu umgehen, hat die Stadt Duisburg für ihren Zuständigkeitsbereich eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gewährt den betroffenen Inhabern automatisch eine Fristverlängerung bis zum 31. Juli 2022.
Die Stadt ermöglicht eine unbürokratische Verlängerung
Diese Allgemeinverfügung gilt für Gastronomiebetriebe auf dem Gebiet der Stadt Duisburg. Die Jahresfrist wird so auch ohne ausdrücklichen Antrag unbürokratisch verlängert. Für die betroffenen Betriebe ist damit der Fortbestand der Erlaubnis sichergestellt, ohne dass sie selbst tätig werden müssen oder zusätzliche Gebühren anfallen. Gaststättenbetreiber können für weitere Nachfragen zum Thema die E-Mail-Adresse gaststaetten@stadt-duisburg.de nutzen.