Duisburg-Walsum..
Der Verband der Islamischen Kulturzentren muss der Stadt 18.266,50 Euro für die Auskunft zahlen, dass er sein Kulturzentrum mit Vereins-, Gebets- und Unterrichtsräumen nicht bauen darf. Es soll größer als die Marxloher Moschee werden.
Die Stadt Duisburg lehnt den Bau eines Kulturzentrums mit Vereins-, Gebets-, Unterrichts- und Beherbergungsräumen sowie einem Geschäftslokal und einer Wohnung an der Römerstraße 293-295 ab. Per Postzustellungsurkunde sind dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) die Begründung und der Gebührenentscheid überreicht worden. Für die Negativ-Auskunft muss der Islamverein 18.266,50 Euro zahlen – innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Papiers. Das Schreiben trägt das Datum vom 2. September 2011.
Abgelehnt wird das Projekt, das 4400 Quadratmeter unterschiedlich zu nutzender Räume vorsieht, nicht etwa, weil der Bau zu groß ist oder sich nicht in die Umgebung einpassen würde. Was seit fast zwei Jahren trotz mehrfacher Nachfragen der Verwaltung und mehrfacher Zusage durch den VIKZ nie geliefert wurde, ist der Nachweis von mindestens 133 Stellplätzen für Autos.
59 Parkplätze sind der Stadt zu wenig
Die Stadt steht auf dem Standpunkt, dass die in der Bevölkerung skeptisch gesehene Anlage, die größer als die Marxloher Moschee werden soll (wir berichteten mehrfach), eine „überörtliche Wirkung“ hätte, sprich viele Menschen anlocken würde, die per Auto anreisen.
Der VIKZ hatte nur 59 Parkplätze nachgewiesen und im übrigen auf die freien Flächen am Straßenrand verwiesen. Das aber akzeptiert die Behörde nicht: Stellplätze im öffentlichen Raum“ dienten nicht dazu, „ein von vornherein unzureichendes Angebot an privaten Stellplätzen aufzubessern“. Im Bereich der Römerstraße befänden sich diese Flächen vor allem „in den mit dem Schutzanspruch von Wohngebieten ausgestatteten Siedlungen östlich der Römerstraße“. Deshalb könne dem „Bauvorhaben eine Genehmigung nicht erteilt werden“.
Die Kostenrechnung ergibt sich aus dem Gebührenrecht NRW und richtet sich nach dem Bauumfang. Bei Bewilligung wären 24.355,50 Euro fällig geworden, bei einer Ablehnung ermäßigt sich der Satz um 25 %.
Das VIKZ, das für eine Stellungnahme trotz mehrfacher Versuche weder am Hauptsitz in Köln, noch in Walsum für eine Stellungnahme erreichbar war, hat einen Monat Zeit, Klage gegen den Bescheid einzulegen.
Widerstand gegen Wohnheim mit 60 Plätzen
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Oberbürgermeister Adolf Sauerland hatte anfangs erklärt, die Stadt komme an einer Baugenehmigung nicht vorbei. Trotzdem entschied sich die Ortspolitik anders – und nun am Ende auch seine eigene Behörde.
In der Bevölkerung steht man der Sache nach wie vor argwöhnisch gegenüber. Daran haben auch Feste und öffentliche Projektvorstellungen des VIKZ nichts oder nur wenig ändern können.
Selbst die christlichen Kirchen lehnten das Zentrum in der geplanten Form ab: Gotteshaus ja, Übernachtungsmöglichkeiten nein – hieß es vor Jahresfrist.