Duisburg. Immer wieder terrorisierte ein 36-Jähriger die Nachbarschaft in Duisburg, warf auch mit einem Stein nach zwei Damen. Gericht spricht Urteil.
Die Wutaufwallungen eines 36 Jahre alten Duisburgers versetzten die Nachbarschaft in Vierlinden in Angst und Schrecken. Immer wieder pöbelte der Mann ohne nachvollziehbaren Anlass Menschen an, schlug zu und schreckte auch nicht davor zurück, einen Stein nach zwei 80 Jahre alten Damen zu werfen, die mit ihren Hunden unterwegs waren und auf der Straße ein Schwätzchen hielten. Das Landgericht am König-Heinrich-Platz wies den 36-Jährigen nun dauerhaft in eine geschlossene Einrichtung ein.
Zwischen März 2019 und 2020 hatte der Walsumer aufgrund einer psychischen Erkrankung immer wieder das gehabt, was in der Fachsprache der Psychiater „Aggressionsdurchbruch“ genannt wird. Einem Nachbarn, der nur sein Fahrrad aus dem Keller holen wollte, hatte er zur Überraschung des Geschädigten ein Messer vor die Nase gehalten und gesagt: „Das würde ich stehen lassen.“ Der Mann folgte dem Rat.
Nachbarschaft im Norden Duisburgs terrorisiert
Eine Nachbarin zeigte ihn an, weil er anzügliche Beleidigungen machte. Eine andere hatte er geschlagen und vor das Bein getreten, nachdem sie seine Einladung zu einem Kaffee ablehnte. Und vor einer Pizzeria beleidigte der 36-Jährige ein junges Paar, gab dem Mann eine Ohrfeige und kippte seiner Begleiterin kalten Kaffee über den Körper.
Was der Beschuldigte sich bei diesen Handlungen eingebildet hatte, blieb sein Geheimnis. Auch der Wurf mit einem Stein nach den zwei Rentnerinnen war mit normal-psychologischen Maßstäben nicht zu erklären. Allerdings war er für eine Seniorin ziemlich schmerzhaft geworden. Der Stein traf sie an der Hand und verletzte sie leicht.
Psychiatrischer Gutachter mit klarer Einschätzung
Ein psychiatrischer Gutachter hatte am Endes des dreitägigen Verfahrens keine Zweifel, dass der Beschuldigte zur Tatzeit in seiner Schuldfähigkeit mindestens stark eingeschränkt war. Und aus medizinischer Sicht sei zu befürchten, dass der 36-Jährige ohne Therapie mit engmaschigster Betreuung in einem Krankenhaus weitere ähnliche – oder schlimmere – Straftaten begehe. An diesem Experten-Urteil kam die Strafkammer nicht vorbei. Zum Schutz der Allgemeinheit ordnete sie die unbefristete Unterbringung des 36-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.