Duisburg. Im März wurden die Gebührenbescheide für den offenen Ganztag verschickt. Für viele Duisburger Familien ein Schlag ins Gesicht.
Während die Stadt Duisburg für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und im Bereich des offenen Ganztags (OGS) für Januar 2021 keine Gebühren erhoben hat, wurden Anfang des Monats den Familien die Gebührenbescheide für den März zugestellt.
Für die vierköpfige Familie Krüsken ein Unding. „Die doppelte Belastung durch den neu erhobene OGS-Beiträge ist für uns weder nachvollziehbar, noch akzeptabel“, sagt Vater Frank Krüsken. Denn wie auch im Januar 2021 habe es kein Angebot für den offenen Ganztag gegeben. „Wir als Familie mussten uns für in diesem Zeitraum Alternativen für die Betreuung suchen.“
Für weitere Befreiung der Beitrage fehlt die Kostenbeteiligung des Landes
Für den Monat Januar 2021 hatten sich Land und Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuungsangebote im Offenen Ganztag zu erlassen. Dieser Erlass erfolgte in Form einer Verrechnung mit den Beiträgen für Februar 2021. Im Monat Februar 2021 wurden deshalb keine Elternbeiträge erhoben. Die dadurch entstandenen Kosten wurden jeweils zur Hälfte von Land und Kommunen aufgefangen.
„Eine weitere Befreiung mit einer entsprechenden Kostenbeteiligung des Landes ist derzeit nicht beschlossen“, sagt Malte Werning, Sprecher der Stadt Duisburg. Elternbeiträge seien „Abgaben eigener Art“, das heißt es sind kommunale Abgaben, die den Kategorien Steuern, Gebühren und Beiträgen nicht eindeutig zugeordnet werden können. „Die Elternbeiträge werden in ihrer gesamten Höhe dafür eingesetzt, dass die Träger des Offenen Ganztages ein Betreuungsangebot an den Grundschulen zur Verfügung stellen können“, sagt Werning. Ohne eine Landesbeteiligung und einen entsprechenden Beschluss des Landes könne keine Entscheidung zur weiteren Beitragserstattung erfolgen.
Nach der Aussetzung der Elternbeiträge für Januar 2021 fordert Oberbürgermeister Sören Link gemeinsam mit dem Städtetag von der Landesregierung mindestens die hälftige Beteiligung an den Kosten für eine Erstattung des Beitrages für Februar. Oberbürgermeister Link: „Zahlreiche Familien sind im Februar dem Appell der Landesregierung sehr verantwortlich gefolgt, und haben ihre Kinder wie gewünscht nicht in die Betreuungsangebote gebracht. Sie stellen nun berechtigt die Forderung nach einer weitere Befreiung der Beiträge für Februar. Es ist völlig unverständlich, dass die Landesregierung dazu noch keine Entscheidung getroffen hat.“
Für Familie Krüsken ist der Versand der Bescheide „trotz aller Erklärungen ein Schlag ins Gesicht. Der Verweis der Stadt auf das Land lässt schon jetzt erahnen, dass es zu politischen Verantwortungsspielchen kommen wird und pragmatische Lösungen im Sinne der Familien unwahrscheinlich sind. Familien werden hier ohne Not belastet.“