Duisburg. Ein Duisburger hat vor dem Amtsgericht den Betrug mit Corona-Soforthilfen gestanden. Sein Motiv war dabei ziemlich ungewöhnlich.
Gleich zweimal hatte ein 25 Jahre alter Duisburger im April 2020 Corona-Soforthilfe beantragt. Dabei hatte er zuvor sein Geld gar nicht als Selbstständiger, sondern als Angestellter verdient und war gerade arbeitslos geworden. Vor dem Amtsgericht gestand er den Subventionsbetrug rückhaltlos ein. Allerdings hatte der Mann ein bemerkenswertes Motiv für die Tat.
„Ich gehörte zehn Jahre lang zur islamistischen Szene“, berichtete er. „Und ich wollte mich davon lösen.“ Das stieß bei seinen Mitstreitern erwartungsgemäß auf wenig Begeisterung. Zumal der Angeklagte sich bei Mitgliedern der Szene auch noch Geld geliehen hatte. „Ich wollte unbedingt diese Schulden loswerden. Deshalb habe ich die Anträge gestellt.“
Duisburger ist inzwischen Teil des Aussteigerprogramms für Islamisten
Inzwischen ist er ganz offiziell ins Aussteigerprogramm aufgenommen worden. Dass ihn das zuständige Bundesministerium unter seine Fittiche nahm, bewahrte den 25-Jährigen um die Jahreswende im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren allerdings nicht vor mehrmonatiger Untersuchungshaft.
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„Angeblich war ich für das Gericht nicht auffindbar“, so der Angeklagte. Dabei habe er einen Wohnortwechsel in Abstimmung mit dem Ministerium nur nicht sofort mitgeteilt. Eine für das Aussteigerprogramm verantwortliche Sachbearbeiterin habe noch zu intervenieren versucht, doch ein Amtsrichter hielt sich an die Strafprozessordnung, die in diesem Fall eine Inhaftierung begründete.
Vor dem Hintergrund, dass dem 25-Jährigen erst gar keine Leistungen aus der Corona-Soforthilfe ausbezahlt worden waren, wäre die Strafe angesichts des Hintergrunds vermutlich vergleichsweise milde ausgefallen. Doch es gab einen gewichtigen Grund, warum das Verfahren letztlich eingestellt wurde: Gegen den Mann laufen aktuell noch zwei weitere Strafprozesse. Bei der Bildung einer Gesamtstrafe wäre der versuchte Corona-Betrug praktisch nicht mehr ins Gewicht gefallen.