Duisburg. Ließ eine Duisburgerin (24) ihr Baby in der Toilettenschüssel ersticken? In dem Prozess brachte die Aussage einer Hebamme neue Informationen.
Wegen Totschlags durch Unterlassen steht eine 24 Jahre alte Duisburgerin seit April vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Am 26. Oktober 2021 soll sie bei einem Besuch der Eltern ihres damaligen Freundes in Hamminkeln auf einer Toilette ein Kind zur Welt gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie es in der Kloschüssel liegen ließ, bis das kleine Mädchen unter Blut und Nachgeburt erstickt war.
Die Angeklagte hatte den Vorfall am zweiten Verhandlungstag als eine Art Unfall dargestellt. Sie sei von der Geburt überrascht worden und gegen Ende des Geburtsvorganges ohnmächtig geworden. Sie wisse nicht, ob das Baby überhaupt gelebt habe.
Zeugin: „Sie sagte, sie habe das Kind nicht anfassen können.“
Das Gutachten einer Gerichtsmedizinerin fiel in diesem Punkt eindeutig aus: Das 3500 Gramm schwere und 50 Zentimeter große Kind sei gesund gewesen und es habe nach der Geburt geatmet. Was an der bisherigen Darstellung der Angeklagten in höchstem Maße zweifeln lässt, war die Aussage einer Hebamme. Danach habe die Frau ihr anvertraut, dass das Kind gelebt habe.
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Nach dem Vorfall war die 24-Jährige zunächst in das Weseler St. Marien-Hospital gebracht worden. Die Hebammen gingen dort zunächst von einer Totgeburt aus. „Im Laufe des Nachmittags hat sie mir erzählt, dass das Kind gelebt habe“, so eine 36 Jahre alte Hebamme. „Sie sagte, das Kind habe geweint und gezappelt. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, es anzufassen.“ Die Hebamme berichtete dies umgehend der Polizei. „Ab diesem Zeitpunkt saß eine Sitzwache der Polizei vor dem Krankenzimmer“, so die Zeugin.
Gerichtsmedizinerin entsetzt über Leistung einer Notärztin
Als wäre der Fall nicht schon grausam genug, warf er auch noch ein sehr seltsames Licht auf die Leistung einer Notärtztin. Sie hatte im Zeugenstand berichtet, dass sie sich das Baby, nachdem es vermutlich schon 25 Minuten in der Kloschüssel lag, sehr genau angesehen habe. Das Baby habe eine blaugraue Farbe gehabt und keine Atmung. Die Ärztin bescheinigte den Tod des Kindes.
„Ich bin entsetzt“, so die fachliche Ansicht der Gerichtsmedizinern. Die Ärztin hätte die Verpflichtung gehabt, zumindest eine Reanimation des Babys vorzunehmen. „Es gab schon Fälle, in denen Kinder eine Stunde unter Wasser waren und noch erfolgreich wiederbelebt werden konnten.“ Nasch bisheriger Planung soll der Prozess am 1. Juni abgeschlossen werden.