Duisburg. Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung stand ein Duisburger (23) vor Gericht. Er attackierte den Ex seiner Verlobten.
Weil er der Meinung war, dass der Ex-Freund seiner Verlobten sich gegenüber der jungen Frau falsch verhalten habe, griff ein 23 Jahre Hochfelder am 27. September 2020 zu Selbsthilfe. Er zerrte den 24-Jährigen in eine Grünanlage, bedrohte und schlug ihn und entriss ihm eine Tasche. Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung muss er nun zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
„Ich wollte nur, dass das aufhört. Deshalb wollte ich ihm eine Abreibung verpassen.“ So hatte der Angeklagte bereits zu Beginn des zweitägigen Prozesses sein Motiv beschrieben. Der junge Mann, der bis zu Beginn des Jahres noch mit seiner Verlobten zusammen war, habe nicht aufgehört diese zu belästigen. Und zu bedrohen. Jedenfalls war der Angeklagte davon überzeugt gewesen, dass der Geschädigte unter falschem Namen Bilder einer Machete verschickt hatte. „Du wist noch sehen, was du davon hast“, lautete der Text dazu.
Duisburger ging gleich auf vermeintlichen Stalker los
Als der Geschädigte einer Einladung der Ex in deren Hochfelder Wohnung folgte, hatte ihn nicht nur die junge Frau vor der Haustür erwartet. Auch ihr neuer Freund ging gleich auf ihn los. Er nahm den vermeintlichen Stalker in den Schwitzkasten, versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht. Der Angeklagte bedrohte den 24-Jährigen mit Pfefferspray, hielt ihm ein Messer an den Hals. Dann schlug er ihn mit einem Teleskopschlagstock. Der Geschädigte erlitt Prellungen und einen Rippenbruch.
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Zwischendrin hatte der Hochfelder dem 24-Jährigen auch eine Tasche entrissen. Darin befand sich ein mobiler Groß-Akku, Küchenleuchten und etwa vier Euro. Das Geld behielt der Angeklagte. Die Tasche warf er später fort. „Weil er ja auch nicht wirklich Beute machen, sondern den Zeugen nur schädigen wollte“, so die Argumentation des Verteidigers, der noch eine Bewährungsstrafe forderte.
Gericht: Im Mittelpunkt der Tat stand nicht der Raub
Staatsanwaltschaft und Gericht sahen das anders: Das Geld habe der Täter sehr wohl behalten wollen. Allerdings werteten die Juristen den Raub als Spontantat. „Im Mittelpunkt stand nicht der Raub, sondern die Abreibung für den Geschädigten“, so der Vorsitzende. Allerdings ging die Kammer von einem so genannten minderschweren Fall aus. Anderenfalls hätte die Mindeststrafe bei drei Jahren gelegen. So kam der Angeklagte mit zweieinhalb Jahren Gefängnis davon.
Für ihn sprach ein weit gehendes Geständnis, die sehr geringe Beute der Tat und ein Täter-Opfer-Ausgleich: Im Gerichtssaal hatte sich der 23-Jährige bei dem ein Jahr älteren Geschädigten entschuldigt und 1000 Euro als Wiedergutmachung übergeben. Zu Lasten des Angeklagten wirkte sich allerdings eine Reihe von auch einschlägigen Vorstrafen aus.