Duisburg. Weil er nicht wollte, dass die Polizei ihn ohne Führerschein erwischt, raste ein Duisburger über eine Fußgängerbrücke. Passant überlebte knapp.
Weil er nicht wollte, dass die Polizei ihn mal wieder ohne Führerschein erwischte, ignorierte ein 40-jähriger Mann aus Neumühl am 17. Juli 2019 die Anordnung eines Beamten in Zivil, anzuhalten und auszusteigen. Stattdessen gab er Gas. Mit hoher Geschwindigkeit raste er über eine Fußgängerbrücke über die A 42 an der Oberhauser Allee, auf der sich zu diesem Zeitpunkt drei Personen befanden. Ein 38-jähriger Duisburger wurde angefahren und erlitt lebensgefährlich schwere Schädelverletzungen. Der Amokfahrer steht nun wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln und zur Verdeckung einer Straftat handelte.
Der Polizei war der 40-Jährige bereits als notorischer Verkehrssünder bekannt: Immer wieder fuhr er ohne Führerschein. Bereits am 16. Juli 2019 hatten Polizisten ihn am Steuer eines Wagens gesehen, aber nicht erwischen können. Einen Tag später fuhr der 40-Jährige erneut Ordnungshütern über den Weg. Doch statt den Anordnungen Folge zu leisten, trat er auf das Gaspedal des Autos, das sich später als gestohlenes Fahrzeug entpuppte.
Durch Absperrung auf die Fußgängerbrücke gerast
Auch die Absperrung zu der Fußgängerbrücke hatte den Angeklagten nicht aufhalten können. „Ich dachte, der macht jetzt eine Vollbremsung und es geht zu Fuß weiter“, so eine Polizistin im Zeugenstand. „Aber der ist einfach durch die Poller durchgebrochen.“
Während er an einem Rollstuhlfahrer und einer weiteren Person vorbei kam, erfasste der Wagen den Angeklagten den 38-Jährigen und schleuderte ihn auf den Betonbelag der Brücke. Während der Verursacher davon fuhr, leistete die Polizei erste Hilfe. Der Mann überlebte nur dank schneller medizinischer Hilfe und einer Not-Operation.
Der Angeklagte gestand die Tat zu Prozessbeginn. „Ich habe den Wagen nicht gestohlen“, hieß es in einer vorbereiteten Erklärung, die sein Anwalt verlas. „Ich habe ihn eine Woche zuvor gekauft, habe mich aber gewundert, dass ich immer noch keine Papiere hatte.“ Als ihn der Zivilbeamte am Tattag ansprach, habe er zunächst nicht glauben wollen, dass es sich wirklich um einen Polizisten handelte.
Einen Tag nach der Tat stellte sich der Angeklagte freiwillig
Erst auf der Flucht durch Neumühl habe er begriffen, dass es sich wirklich um einen Beamten handelte. „Ich wollte nicht, dass man mich schon wieder ohne Führerschein erwischt.“ Deshalb habe er Gas gegeben. „Wieso ich auf die Fußgängerbrücke gefahren bin, weiß ich heute nicht mehr“, so der 40-Jährige. „Mein Verhalten war völlig irrational.“
Erst im Nachhinein sei ihm die Gefährlichkeit seines Handelns bewusst geworden. Am Tag nach dem Vorfall hatte sich der 40-Jährige in Begleitung eines Rechtsbeistandes freiwillig der Polizei gestellt.
„Bei der Tat war ich wie von Sinnen, hatte Panik und Angst“, betont der 40-Jährige nun. 2018 hatte der gelernte Elektromaschinenschlosser und Karosseriebauer seine langjährige gut bezahlte Stellung aufgegeben. Mit Hilfe von Ersparnissen und einer dicken Abfindung wollte er sich selbstständig machen. Doch immer häufiger konsumierte er Drogen, mit denen er schon während einer gescheiterten Ehe versucht haben will, die Folgen vieler Nachtschichten zu mildern. Auch kurz vor der Tat will der 40-Jährige Amphetamin konsumiert und Alkohol getrunken haben. Bis 21. Februar sind drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.