Duisburg. 9000 Euro Corona-Soforthilfe hatte ein Duisburger (64) beantragt – und dabei falsche Angaben gemacht. Nun wurde er vom Landgericht verurteilt.
Auch nach anderthalb Jahren ist die Corona-Pandemie das beherrschende Thema. Nun auch bei der Justiz, die inzwischen schon etliche Antragsteller – meist per Strafbefehl – wegen Betruges im Zusammenhang mit der Soforthilfe verurteilt hat. Vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz fand nun das erste Berufungsverfahren gegen einen Duisburger wegen Subventionsbetruges statt.
Dem 64-jährigen Angeklagten war vorgeworfen worden, gemeinsam mit seiner schwer krebskranken Frau für sie einen Antrag auf 9000 Euro Corona-Soforthilfe gestellt zu haben. Dabei war geschwindelt worden, die seit Jahren getrennt lebende Ehefrau habe deutliche Einnahmeeinbußen bei einem Gewerbe hinnehmen müssen. In Wahrheit hatte sie zwar vor Jahren ein Gewerbe beantragt, es aber krankheitsbedingt nie aufnehmen können und nur eine schmale Rente bezogen.
Im Ermittlungsverfahren nahm Duisburger (64) zunächst alle Schuld auf sich
Die Frau, die inzwischen mit nur 61 Jahren ihrer schweren Krankheit erlag, hatte bei ihrer polizeilichen Vernehmung angegeben, ihr Ehemann habe den Antrag ohne ihr Wissen gestellt. Erst hinterher habe er ihr davon erzählt. Und tatsächlich nahm der Mann in Schreiben gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft alle Schuld auf sich.
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Doch im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Hamborn überraschte der Angeklagte im Mai dieses Jahres mit einer ganz anderen Version: Er sei völlig unschuldig. Seine Frau habe den Antrag allein gestellt. Er habe, um die Sterbende vom Druck des Ermittlungsverfahrens zu befreien, sie dazu aufgefordert, ihn als Alleintäter zu belasten und er habe ein falsches Geständnis abgelegt.
Juristen glaubten Duisburger die neue Version von der Unschuld nicht
Dem Strafrichter war es unmöglich gewesen, diese Kehrtwende nachzuvollziehen. Er ging von einer reinen Schutzbehauptung aus, die angesichts des Umstandes, dass man die ehemalige Mitbeschuldigte nicht mehr fragen könne, gar nicht so edel sei. Er verurteilte den 64-Jährigen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und zur Rückzahlung der 9000 Euro. Der legte dagegen Berufung ein. Und wollte mit seiner zweiten Version, er sei doch in Wahrheit völlig unschuldig, nun die Berufungskammer überzeugen.
Der Vorsitzende verlas geduldig Schriftstück um Schriftstück: Aussagen der verstorbenen Ehefrau, die Briefe des Angeklagten und andere Unterlagen aus denen hervorging, dass die Frau in ihren letzten Lebensmonaten nichts ohne ihren Mann getan hatte. Ja, dazu wahrscheinlich auch gar nicht mehr in der Lage war. Der Angeklagte sah die Sinnlosigkeit der Berufung zuletzt ein. „Ich habe den Antrag gestellt. Ich wollte ihr finanziell helfen“, gestand er kleinlaut. Und nahm das Rechtsmittel zurück.