Duisburg-Hamborn. Wegen Lärm und Raserei will die Bezirksvertretung neue Tempo-30-Regelungen an zwei Straßen in Hamborn. Warum die Stadt dem eine Absage erteilt.
An der Fahrner Straße sowie am Holtkamp werden keine neuen Tempo-30-Regelungen eingeführt. Die Stadt Duisburg sehe dazu keine rechtliche Grundlage, teilte sie den Mitgliedern der Bezirksvertretung (BV) Hamborn mit. Zuvor hatte die Verwaltung die Verkehrssituation auf den beiden Straßen im Auftrag der BV überprüft.
Auf Teilen der Fahrner Straße gilt bereits Tempo 30. Laut SPD-Antrag vom Dezember 2020 beklagen sich jedoch weiterhin viele Anwohnerinnen und Anwohner über einen hohen Geräuschpegel – verursacht durch rasende Autos, besonders auf Höhe des Hans-Georg-Gusko-Wanderwegs. Parkende Fahrzeuge würden zudem das Unfallrisiko erhöhen. Aus diesen Gründen forderte die SPD, eine einheitliche Geschwindigkeitsregulierung auf der gesamten Fahrner Straße zu prüfen; der Rest der Bezirksvertretung schloss sich mehrheitlich an.
Hamborn: Diskussion um Temporeduzierung seit 2014
Dies ist nach Auskunft der Stadt mittlerweile geschehen. So habe man die Lärmsituation untersucht. Die Messwerte, die eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erlauben würden, seien demnach deutlich unterschritten worden. „Verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm sind entsprechend nicht durchsetzbar“, so die Antwort des zuständigen Dezernats.
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Auch aus verkehrsplanerischer Sicht gebe es dafür keine Gründe, unter anderem wegen mehrerer vorhandener Querungshilfen auf der Straße. Und schließlich habe die Stadt die Unfallstatistik der vergangenen fünf Jahre ausgewertet – sie zeige „keine Auffälligkeit, welche auf Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen wäre“.
Die Verwaltung hatte zuvor bereits einen Antrag der Bezirksvertretung Walsum für den nördlichen Abschnitt der Fahrner Straße abgelehnt, mit gleichlautender Begründung.
Eine erneute Absage erteilte die Stadt einer möglichen Tempo-30-Regelung auf der Straße Im Holtkamp. Schon auf zwei Anträge aus den Jahren 2014 und 2015 hatte man geantwortet, dass es dort weder besonders laut sei, noch besonders viele Unfälle gebe. Die Bezirksvertretung bat jeweils um eine erneute Prüfung – das Rathaus verweist jedoch auf die Begründung der vorherigen Male. Die Anträge hatte die damalige Fraktion aus SPD und Grünen gestellt.
>>STADT DUISBURG: TEMPO 30 IMMER EINE AUSNAHME
• Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Davon kann nicht beliebig abgewichen werden, erklärte die Stadt vor einigen Wochen in einer Information an alle sieben Bezirksvertretungen. Deren Mitglieder stellen häufig entsprechende Prüfanträge, meist auf Initiative von Anwohnern.
• Ohne auffällige Unfallstatistik darf auf Hauptstraßen etwa vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern Tempo 30 ausgewiesen werden, aber nicht länger als auf 300 Metern.