Duisburg. Aus New Jersey ließ ein Duisburger (26) sich Drogen schicken, doch die Tarnung des Pakets flog beim Zoll auf. Gericht spricht mildes Urteil.
In vielen Staaten der USA sind so genannte weiche Drogen mittlerweile legal. Amerikanische Dealer nutzen das aus, um im Internet den Versand von Cannabis auch nach Übersee anzubieten. Mit Rücksicht auf die Empfänger, in deren Länder andere Gesetze gelten, enthalten die Pakete angeblich Haushaltsgeräte oder Textilien. Allerdings interessiert sich der deutsche Zoll mit Blick auf die Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer auch für solche, scheinbar gewöhnliche Sendungen. Ein 26 Jahre alter Duisserner weiß das nun sehr genau.
Seit etwa sechs Jahren habe er Drogen konsumiert, gestand der Angeklagte vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. „Allerdings nur am Wochenende und auf Feiern. Und immer nur Cannabis.“ Anfang 2020 sei er auf ein interessantes Angebot im Internet gestoßen, berichtete der Pizza-Bäcker. „Ich habe 350 Euro gezahlt.“ Er sah das als echtes Schnäppchen an. Für die Bestellung im Internet habe er ein großartiges Code-Wort erhalten: „God is green.“
Duisburger Zoll öffnete Warensendung aus New Jersey
Ob Gott nun grün ist oder nicht: Die Warensendung aus den USA gehörte zu jenen Paketen, die der Duisburger Zoll sich aus dem Warenstrom im Paketverteilzentrum herauszog. „T-Shirts from New Jersey“ stand auf dem Paket. Bei einem Wert von mehr als 25 Euro (inklusive Versandkosten) wären Steuern fällig geworden. Doch drin waren keine Textilien, sondern viel Verpackungsmaterial und dazwischen Marihuana - in vergleichsweise guter Qualität.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Der Zoll forderte den Duisserner auf, seine T-Shirts abzuholen. Der schickte den Lebensgefährten seiner Schwester. Von Anfang an bestand aber kein Zweifel daran, wer der Empfänger war. „Seit diesem Tag rühre ich keine Drogen mehr an“, so der zerknirschte Angeklagte.
Duisburger Gericht ging von einem minderschweren Fall aus
Zu seinem Glück waren der Staatsanwalt wie auch das Schöffengericht milde gestimmt. Schließlich habe es sich um weiche Drogen gehandelt, der Angeklagte habe das Rauschgift nur zum Eigenkonsum bestellt, sei geständig und obendrein bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, so die übereinstimmende Argumentation. Man ging von einem minderschweren Fall der Anstiftung zur illegalen Drogeneinfuhr aus.
Da die Juristen obendrein davon ausgingen, dass das Verfahren rund um die nicht allzu intelligente Tat den Angeklagten bereits ausreichend beeindruckt habe, wurde der 26-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss nun 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro) an die Staatskasse zahlen. Da die Anzahl der Tagessätze unter 91 liegt, wird diese Strafe künftig nicht in einem normalen polizeilichen Führungszeugnis auftauchen.