Duisburg. Ab Sonntag will die Stadt den Novavax-Impfstoff Nuvaxovid verimpfen. Wo sich Berechtigte und Interessierte vorab online registrieren müssen.
Die Stadt Duisburg erhält nach eigenen Angaben am Wochenende den Impfstoff Nuvaxovid des US-Herstellers Novavax und bietet ab Sonntag Impfungen damit an. Impfungen mit dem „Totimpfstoff“ seien demnach „von Sonntag, 27. bis Montag 28. Februar“ sowohl im Impfzelt am Hauptbahnhof als auch an der Warbruckstraße in Marxloh möglich. Die beiden Stationen sind täglich von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet.
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Ab Dienstag, 1. März, ist die Zelthalle auf dem Portsmouthplatz am Bahnhof die einzig verbliebene stationäre Impfstelle der Stadt, da diese wie berichtet den Standort gegenüber von der Merkez Moschee schließt. An den mobilen Impfstandorten der Stadt wird Novavax nicht verimpft.
Für die Impfung mit Novavax durch die Stadt ist eine vorherige Registrierung unter https://impfzentrum-sonderkontingent.duisburg.de erforderlich. Folgende Personen können sich laut Stadt entsprechend der Priorisierung registrieren und müssen beim Termin ihre Berechtigung nachweisen:
• Personal in medizinischen und pflegerischen Berufen, für das ab dem 16. März die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ nach Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes gilt, etwa in Krankenhäusern und im Rettungsdienst. Derart Berechtigte müssen sich registrieren und eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen.
• Personen mit attestierter Unverträglichkeit gegenüber den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna. Sie müssen sich registrieren und ein entsprechendes ärztlichen Attest vorlegen.
• Wer keiner der beiden Gruppen angehört, kann sich auch über die Seite der Stadt für eine Impfung mit dem neuen Vakzin registrieren. Die erstgenannten Personengruppen haben zunächst Vorrang.
Auch medizinische Unterlagen, Impfpass und ausgefüllte Formulare mitbringen
Über die genannten Unterlagen hinaus müssen Impflinge ihren Impfpass und, gegebenenfalls, Allergie-, Diabetes-Pass und Medikamentenlisten mitbringen.
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Um die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (je zweimal Aufklärungsbogen, Anamnese, Impfeinwilligung) ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI, auf rki.de, heruntergeladen werden.
Niedergelassene Ärzte impfen erst später mit Novavax
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) rechnete zuletzt damit, dass die niedergelassenen Ärzte erst ab April mit den entsprechenden Impfungen beginnen können.
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Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts handelt es sich bei Nuvaxovid um einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). In den Zulassungsstudien habe er eine mit den mRNA-Impfstoffen (Biontech/Moderna) vergleichbare Wirksamkeit gezeigt. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante können demnach aktuell aber noch nicht getroffen werden.