Duisburg. Die Rheinkirmes in Düsseldorf hat das Lied „Layla“ verbannt. In die Diskussion um den Ballermann-Hit schaltet sich nun auch Duisburgs OB ein.
Die Rheinkirmes in Düsseldorf hat den umstrittenen Partyhit „Layla“ untersagt. Eine entsprechende Entscheidung haben die Veranstalter vom Schützenverein St. Sebastianus getroffen. Zuvor hatte die Stadt Düsseldorf, so die Deutsche Presse-Agentur, wegen „Layla“ bei den Veranstaltern vorgesprochen. In die Debatte um den Ballermann-Hit schaltet sich nun auch Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link ein.
„Ich denke zwar persönlich bei dem Lied „Layla“ vor allem an den großartigen Song von Eric Clapton und finde den aktuellen Ballermann-Hit auch nicht übertrieben gut, aber diese scheinheilige Cancel-Culture-Debatte nervt schon ein wenig“, schreibt der OB auf seiner Facebook-Seite. Laut Einschätzung des Oberbürgermeisters gebe es „eine Menge“ Songs mit potenziell „schlimmeren“ Inhalten. „Wer solch einen engen Maßstab anlegt, dessen Party-Playlist dürfte vermutlich sehr kurz sein“, urteilt der OB.
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OB Link zu Partyhit „Layla“: „Mal ruhig durchatmen“
In dem Ballermann-Hit von DJ Robin & Schürze, zurzeit auf Platz 1 der deutschen Charts, heißt es zu rhythmusbetonter elektronischer Musik unter anderem: „Ich hab’ ‘nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...).“
„Mal ruhig durchatmen und nicht nur Toleranz predigen, sondern auch mal tolerant sein“, sagt OB Sören Link in seinem Beitrag. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters wird auf Facebook kontrovers diskutiert und ruft, ebenso wie das in der Kritik stehende Lied, neben viel Zuspruch auch Gegenstimmen hervor. So hält eine Userin Links Beitrag für ein „unfassbar peinliches Statement“, weil er Sexismus relativiere.
Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte sich geäußert
Vor der Düsseldorfer Rheinkirmes war zu Wochenbeginn bekanntgeworden, dass „Layla“ auf dem mehrtägigen Würzburger Kiliani-Volksfest auf Drängen der Stadt nicht gespielt werden darf. OB Sören Link ist indes nicht der erste Politiker, der sich zu dem Umgang mit dem Partylied äußert. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (44) hatte sich in der Sexismusdebatte um den umstrittenen Partysong zu Wort gemeldet und das „Layla“-Verbot als „eins zu viel“ bezeichnet.