Duisburg.. Etliche Kleinwagen, Limousinen oder Transporter stehen in Duisburg am Straßenrand oder auf Parkplätzen ohne gültige Zulassung. Ihre Besitzer müssen mit dem Abschleppdienst rechnen - wenn sie sich denn ermitteln lassen. Eine Nachricht an der Windschutzscheibe kann dabei eine ausreichende Warnung sein.
Von ihnen gibt es in ganz Duisburg Tausende: Etliche Kleinwagen, Limousinen oder Transporter stehen in der Ruhrgebietsmetropole am Straßenrand oder auf Parkplätzen, aber haben keine gültige Zulassung. Ihre Besitzer sollten die ungenutzten Fahrzeuge nicht allzu lang stehen lassen, denn ansonsten lässt sie das Ordnungsamt der Stadt Duisburg entfernen.
An der Mercatorstraße in der Innenstadt steht ein weißer Transporter schon seit Wochen ungenutzt in einer der neu geschaffenen Parkbuchten. Das Nummernschild zeigt: Das Nutzfahrzeug hatte nur eine vorübergehende Zulassung bis Februar. Mittlerweile klebt auf der Windschutzscheibe ein unmissverständlicher Zettel der Stadt, der die Entfernung des Transporters ankündigt. Dagegen kann der Besitzer erst mal nichts unternehmen.
Behörden kleben Nachrichten an Schrottautos
Fallen Fahrzeuge oder Lastwagen im Stadtbild ohne gültiges Nummernschild auf, dann nimmt das Ordnungsamt mit Hilfe des Duisburger Straßenverkehrsamts zunächst Kontakt zu den Eigentümern auf. Sie erhalten dann per Post die Aufforderung, ihr Fahrzeug aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, erklärt Pressesprecherin Jenny Gräfe.
Stammt der Besitzer nicht aus Duisburg, dann reicht eine am Fahrzeug angebrachte Nachricht aus, um den Halter rechtzeitig gewarnt zu haben. Entfernt er nicht spätestens dann das Kraftfahrzeug, muss er damit rechnen, dass es innerhalb einer gesetzten Frist abgeschleppt wird. Schneller geht es nur noch bei den so genannten Gefahrenfahrzeugen. Sind die Autos beschädigt oder geht von ihnen eine Gefährdung aus, kommen sie umgehend weg.
Im vergangen Jahr wurden in ganz Duisburg rund 2200 dieser Schrott- und Gefahrenfahrzeuge vorgefunden. Ein nach Angaben des Ordnungsamtes normaler, durchschnittlicher Wert. Auch wenn sie als „Schrottfahrzeuge“ in der Statistik auftauchen: Die abgeschleppten Fahrzeuge werden nicht gleich abgewrackt. Nur müssen sie die Besitzer beim Abschleppdienst auslösen.