Duisburg. Ein Lkw-Fahrer aus Duisburg beantragte im November einen neuen Führerschein. Als er diesen jetzt abholen wollte, war dieser schon ungültig: Seit dem 19. Januar dürfen Behörden nur noch den EU-Führerschein ausgeben. Auch die neuen Führerscheine weiterer Duisburger waren wie im Falle des Lkw-Fahrer schon bei der Abholung ungültig.
Bei dem frisch ausgestellten und gleich wieder ungültigen Führerschein eines Duisburgers handelt es sich offenbar doch nicht um einen Einzelfall. Nachdem die NRZ am Dienstag über die Behörden-Posse berichtet hatte, meldeten sich weitere Betroffene. Vor allem Führerscheinbewerber haben ähnliche Erfahrungen gemacht.
Zum Beispiel Monika Hasselberg aus Walsum. Ihre Tochter Eva hatte am 23. Januar die Fahrprüfung bestanden, beide machten sich sofort auf den Weg zum Straßenverkehrsamt, um den Führerschein abzuholen. „Dort erklärte man uns, dass dieser zwar vorliegt, aber leider schon wieder ungültig sei“, erzählt Hasselberg.
Die Gebühren wurden doppelt bezahlt
Die Tochter hatte den Führerschein im Sommer beantragt, am 19. Januar änderte sich wie berichtet die Gesetzeslage. Seitdem dürfen die Behörden nur noch die neuen EU-Führerscheine ausgeben — selbst wenn die zuvor gültige Version längst fertig ausgestellt vorliegt. Die Führerscheine müssen dann neu beantragt werden. „Ich musste noch einmal 28 Euro bezahlen und auch wieder ein Passbild meiner Tochter abgeben“, sagt Monika Hasselberg, betont aber, dass die Mitarbeiter „sehr freundlich“ gewesen sei. Was an der Sachlage für sie letztendlich aber nichts ändert: „In meinem Führerschein, der 1978 ausgestellt wurde, steht sogar noch mein Mädchenname. Und da kräht auch kein Hahn nach.“
Ihre 17-jährige Tochter wird ihren neuen EU-Führerschein aber ohnehin erst am 9. April erhalten, wenn sie 18 Jahre alt wird. Bis dahin ist für das „begleitende Fahren“ lediglich ein Dokument nötig, dass kein Lichtbild-Ausweis, sondern eine per Amtssiegel gestempelte Erklärung auf einem Blatt Papier ist. Betroffen von der kuriosen Führerschein-Ungültigkeit sind aber eben jene Fahranfänger, die ihren Führerschein nicht im Anschluss an die bestandene Prüfung ausgehändigt bekommen, sondern ihn für das begleitende Fahren beim Straßenverkehrsamt gesondert anmelden müssen.
Davon kann auch Andrea Sack ein Lied singen. Auch ihre Tochter meldete sich im Juli letzten Jahres zum begleiteten Fahren an und Andrea Sack meldete damals auch gleich den neuen Führerschein an. Nun hat die Tochter letzte Woche die Fahrprüfung bestanden, bekommt aber nur eine vorläufige Bescheinigung für acht Euro und muss zusätzlich 20 Euro für den neuen Führerschein bezahlen, der erst in vier bis sechs Wochen ausgestellt werden kann.
Kurt Bartels von Fahrlehrerverband Nordrhein spricht trotzdem von Einzelfällen. Wer mit 17 Jahren begleitet gefahren sei, habe in den meisten Fällen eine vorläufige Fahrerlaub erhalten, um dann nach dem 19. Januar den neuen endgültigen Führerschein zu bekommen. „Die meisten Ämter haben im letzten Winter gar keine Aufträge mehr für die alten Führerscheine an die Bundesdruckerei erteilt. Da gab es dann einen vorläufige Bestätigung vom Prüfer und nach dem 19. Januar den neuen Führerschein“, berichtet der Fahrlehrer aus seiner Erfahrung.
Auch hätten die meisten Bürgerämter bereits ab November auf die Neuregelung ab 19. Januar hingewiesen und nachgefragt, ob die Bürger den alten oder den neuen Führerschein haben möchten. Bartels: „Meine Duisburger Kollegen haben mir bestätigt, dass das auch bei dem Duisburger Bürgerservice der Fall gewesen sei.“ Einige Fahranfänger hat der Hinweis ab November aber eben nicht erreicht, da sie den Führerschein bereits Monate zuvor beantragt hatten.