Duisburg.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag kontrollierte das Bürger- und Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei wiederholt stichprobenartig Spielhallenbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der Sperrzeit ab 1 Uhr, dieses Mal im Duisburger Norden. Es wurde erneut festgestellt, dass sich nicht alle Betriebe an die Sperrzeit halten. Zwar waren die Türen zum Zeitpunkt der Überprüfung verschlossen, tatsächlich herrschte aber auch deutlich nach 1 Uhr noch Spielbetrieb. Augenscheinlich handelte es sich hierbei jeweils um einen auserwählten Kundenkreis.
Erst nach deutlichem und massiven Auftreten der Ordnungshüter gewährte man diesen Einlass, wobei dann noch weitere, teils gravierende gewerberechtliche Mängel, aufgezeigt wurden. Zum Beispiel konnte in zwei Betrieben eine deutliche Überschreitung der zulässigen Geldspielgeräte festgestellt werden, die mit bis zu 2.500 Bußgeld geahndet werden.
Bußgelder von bis zu 500.000 Euro
Bei Verstößen gegen die Sperrzeit kommen sogar Bußgelder bis 500.000 Euro in Betracht. Ein Spielhallenbetreiber, der wiederholt gegen die Sperrzeit verstoßen hat und bereits beim ersten Mal abgemahnt wurde, muss jetzt mit dem Entzug seiner Spielhallenerlaubnis rechnen. In einer Spielhalle wurden außerdem gleich bei mehreren Personen Betäubungsmittel sichergestellt. Den Betroffenen drohen jetzt Strafanzeigen.
Das Bürger- und Ordnungsamt wird den Kontrolldruck auf Spielhallen und damit auf deren Betreiber beibehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Spielhallen neben der regulären Sperrzeit von 1 bis 6 Uhr an stillen Feiertagen ganztägig geschlossen halten müssen, zum Beispiel an Karfreitag.