Loveparade-Opfer bekommen Einsicht in Ermittlungsakten
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Duisburg. Die Anwälte der Loveparade-Opfer bekommen Einsicht in die Ermittlungsakten der Justiz. Das hat das Duisburger Amtsgericht entschieden. Anwälte mehrerer Beschuldigter in dem Mammutverfahren hatten dagegen zunächst Widerspruch eingelegt.
Insgesamt hatte das Amtsgericht über die Anträge von 87 Geschädigten oder deren Rechtsnachfolgern zu entscheiden. Deren Anwälte hatten bei der Staatsanwaltschaft Duisburg, die die Ermittlungen in dem Mammutverfahren leitet, Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Daraufhin hatte die Behörde im Oktober 2012 entschieden, diese zu gewähren. Dagegen hatten jedoch mehrere Beschuldigte Rechtsmittel eingelegt, um die Frage gerichtlich klären lassen.
Jeden Antrag einzeln prüfen
Dieses Verfahren hatte sich über mehrere Monate hingezogen, weil das Amtsgericht jeden der Anträge einzeln prüfen musste, ob wirklich ein berechtigtes Interesse vorliegt. Auch war während dieser Prüfung die zuständige Richterin erkrankt, so dass ein anderer Richter diese Aufgabe übernehmen musste.
Baustelle Loveparade-Gedenkstätte
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Darüber hinaus hatten verschiedene Behörden und öffentliche Stellen, nämlich die Stadt Duisburg, das Duisburger Polizeipräsidium sowie Krankenversicherer und Versorgungsträger bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Auch diese hat das Gericht nun ermöglicht, weil es sich um einen Justizverwaltungsakt handeln würde. Zuständig für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Justizverwaltungsakte sei aber nicht das Amtsgericht, sondern allein das Oberlandesgericht (OLG), so Gerichtsprecher Rolf Rausch. Deshalb hätte der Antrag ans OLG gerichtet werden müssen.
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