Duisburg. Ein 51-Jähriger soll sich im Juni 2017 gegen Polizeikontrolle in Duisburg-Bruckhausen gewehrt haben. Jetzt verhandelt das Amtsgericht den Fall.

Der Fall sorgte weit über Duisburgs Grenzen hinaus für Schlagzeilen: Im Juni 2017 soll die Kontrolle eines Autofahrers, der seinen Wagen an der Reinerstraße in Bruckhausen ordnungswidrig abgestellt hatte, eskaliert sein. Der 51-Jährige soll die Beamten attackiert haben. Ein Polizeibeamter trat dem 51-jährigen Mehmet K. vor den Kopf. Der Beamte akzeptierte inzwischen eine Strafe wegen Körperverletzung im Amt. Anders der Falschparker: Er hielt seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Widerstandes aufrecht. Am kommenden Mittwoch, 11. September, soll der Fall nun vor dem Amtsgericht Ruhrort verhandelt werden.

Video-Aufnahmen des tumultartigen Vorfalls, bei dem die eingesetzten Polizisten von bis zu 250 Menschen umringt gewesen sein sollen, erreichten unter dem Schlagwort „Polizeigewalt“ hohe Klickzahlen im Internet. Mehmet K. wird vorgeworfen, bei der Kontrolle handgreiflich gegen die Beamten geworden zu sein und sich gegen weitere Maßnahmen der Ordnungshüter gewehrt zu haben.

Einspruch gegen Strafbefehl über 5400 Euro

Per Strafbefehl wurde er zur Zahlung von 5400 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 51-Jährige legte dagegen Einspruch ein. Die deshalb erforderliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Ruhrort musste bereits mehrfach verschoben werden, auch aufgrund des Gesundheitszustandes des Angeklagten, der sich nach dem Vorfall in eine Trauma-Therapie begeben haben soll. Der Mitarbeiter von Thyssenkrupp forderte in der Öffentlichkeit immer wieder eine lückenlose Aufklärung des Falles und besteht auf eine öffentliche Verhandlung.


Einen Prozess gegen den Polizisten, der dem bereits am Boden fixierten K. vor den Kopf trat, wird es aber nicht geben. Der Beamte hatte einen Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt zunächst nicht akzeptieren wollen. Im November 2018 zog er den Einspruch allerdings zurück. Eine Bewährungsstrafe wurde damit rechtskräftig.

Für das Verfahren vor dem Strafrichter sind bis Ende September zwei weitere Sitzungstage vorgesehen.