Duisburg.. Die Anzahl von Schusswaffen in Besitz von Duisburgern geht leicht zurück. Grund dafür seien neue Regelungen, die das Aufbewahren von Pistolen und Gewehren erschweren, sagt ein Polizeisprecher. Wer eine Feuerwaffe besitzt und die Auflagen nicht erfüllen kann, muss diese vorschriftsmäßig entsorgen.

Die schärferen Regeln für Besitzer von Pistolen und Gewehren führen in Duisburg offenbar zu einem Rückgang von Schusswaffen in Privatbesitz. 13.349 scharfe Flinten sind zurzeit bei der Polizei registriert. 2688 Personen besitzen diese Waffen.

Im Jahr zuvor lag die Anzahl der Schusswaffen noch bei 13.700. „Das ist wohl eine Folge der schärferen Auflagen“, sagt Stefan Hausch, Pressesprecher der Polizei Duisburg. Doch insgesamt rechnet die Behörde mit einer deutlichen höheren Anzahl in der Stadt. Im Bundesdurchschnitt sind nach polizeilichen Schätzungen drei Mal so viele illegale Waffen im Umlauf.

Wer eine Pistole oder ein Gewehr besitzt, muss zur Aufbewahrung einen speziellen Waffenschrank besitzen. Stichprobenartig, so der Polizist, gebe es Kontrollen. Immer mehr Duisburger scheuen wohl vor der Anschaffung des teuren Aufbewahrungsmöbel zurück. Gerade für Menschen, die etwa einen alten Karabiner aus einem der Weltkriege geerbt hätten, käme deswegen ein Weiterbesitz nicht mehr in Frage.

Vererbte Waffen neu registrieren

Gerät durch eine Erbschaft plötzlich eine Schusswaffe in den eigenen Besitz, muss auch diese neu registriert werden. Wer sie nicht behalten möchte, dem rät Hausch dazu, das Schießeisen nicht gleich pesönlich auf einer Wache abzugeben. „Das könnte für Irritationen sorgen, die lebensgefährlich sind.“ Besser sei es, die Polizei telefonisch zu verständigen. Denn gerade mit Waffen unerfahrene Menschen könnten häufig nicht einschätzen, ob ein Gewehr gesichert oder entladen ist. Beamte kommen dafür sogar persönlich vorbei.

Den überwiegenden Teil der Feuerwaffen besitzen Jäger und Sportschützen. Nur ein entsprechender Schein berechtigt sie dazu. Jäger dürfen im Gegensatz zu Sportschützen die Waffen im Freien tragen. Sportschützen müssen auf Fahrten, zum Beispiel zu Turnieren, die Munition und Waffe separat in jeweils einem abgeschlossenen Behälter transportieren.

Außer den Jägern darf nur eine verschwindend geringe Anzahl an Personen öffentlich eine Waffe führen. Dazu zählen Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten, die beispielsweise Geldtransporte durchführen, das Ordnungsamt sowie Mitarbeiter des Zoos.