Duisburg. Normalerweise wäre die Waffe erlaubnisfrei, doch der Polizeipräsident wollte es anders. Der 53-Jährige aus Neudorf muss nun 2700 Euro Strafe zahlen.
Normalerweise darf jeder ab 18 Jahren eine Luftdruckwaffe besitzen und Zuhause aufbewahren. Im Falle eines 53-jährigen Neudorfers, der sich jetzt wegen Verstoßes gegen eine Ordnungsverfügung vor dem Amtsgericht wiederfand, war das anders. Den Industriemechaniker kam eine Luftpistole teuer zu stehen: 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) muss er an die Staatskasse zahlen.
Gegen den 53-Jährigen war 2007 wegen illegalen Drogenbesitzes ermittelt worden. In diesem Zusammenhang erließ der Polizeipräsident – wie in solchen Fällen üblich – gegen den früheren Sportschützen eine Ordnungsverfügung: Der Mann habe den Waffenschein und alle Waffen abzugeben.
"Ich habe keinen Gedanken mehr an das Ding verschwendet"
Bis zur Landesmeisterschaft hatte der Sportschütze es in seiner aktiven Zeit geschafft. „Ich hatte sogar mal eine Anfrage von der B-Nationalmannschaft.“ Aber dann habe er das Hobby aus Zeitgründen aufgeben müssen. „Die Polizei hat damals bei einer Hausdurchsuchung alle Waffen mitgenommen“, erinnerte sich der Angeklagte. Nur die Luftpistole hätten die Beamten liegen lassen. „Ich selbst habe auch keinen Gedanken mehr an das Ding verschwendet.“
Doch als auch sein erwachsener Sohn 2011 in den Mittelpunkt eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geriet, rückte der Waffenschrank des 53-Jährigen plötzlich wieder in den Mittelpunkt des Polizei-Interesses. „Mit einem Trennschleifer haben die das Ding aufgemacht. Dabei war ich schon auf dem Weg nach Hause und hätte aufschließen können.“
Ausreden nützten nichts
Im Stahlschrank lag nur die Luftpistole. Normalerweise erlaubt, aber in diesem Fall: „Wenn der Polizeipräsident anordnet, dass alle Waffen abzugeben sind, dann sind auch alle abzugeben“, betonte der Strafrichter. Da nütze es auch nichts, sich darauf hinausreden zu wollen, dass man das Kleingedruckte nicht gelesen und Jahre lang nicht mehr an die Waffe gedacht habe.
Mit dem Urteil blieb der Strafrichter deutlich unter dem, was die Staatsanwaltschaft als Sanktion gefordert hatte, lag aber ein ganzes Stück über dem Antrag des Verteidigers.