Duisburg. Die Justiz wirft drei jungen Männern Versicherungsbetrug mit provozierten Autounfällen vor. In der Duisburger Innenstadt sollen sie angeblich andere Verkehrsteilnehmer geschnitten und so Unfälle provoziert haben. Weshalb die Angeklagten bei der Gerichtsverhandlung trotzdem relativ milde davon kamen.
Im Jugendrecht steht nicht die Strafe, sondern der pädagogische Effekt im Vordergrund. Daher wird auch gefordert, dass eine Bestrafung der Tat schnellstmöglich folgen solle. In dem Fall, mit dem sich am Montag das Amtsgericht Duisburg befassen musste, konnte davon allerdings keine Rede sein. Die einem serbisch-montenegrinischen Trio vorgeworfenen Betrügereien durch Autounfälle lagen bis zu vier Jahre zurück. Einer der Gründe, warum bei der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht nicht viel herauskam.
Der 22-jährige Hauptangeklagte, damals Heranwachsender, hatte angeblich in fünf Fällen im Bereich der Innenstadt andere Verkehrsteilnehmer geschnitten und so Unfälle provoziert. In Absprache mit den Haltern der Fahrzeuge wurde hinterher versucht, die Schuld den Unfallgegnern in die Schuhe zu schieben. Nicht in allen Fällen zahlten die Versicherungen. Doch immerhin rund 10.000 Euro fanden den Weg zu den kriminell Beteiligten.
Der zweite Angeklagte, der mit heute 24 Jahren zur Tatzeit einzige Erwachsene, hatte laut Anklage einen Verkehrsunfall verursacht, der dritte im Bunde, heute 19 und damals noch Jugendlicher, hatte sich angeblich der Beihilfe schuldig gemacht, als er in einer Zeugenaussage einen falschen Unfallhergang schilderte. Außerdem hatte er per Kleintransporter - der selbst nur noch Schrottwert hatte - Elektroschrott gesammelt und sich so des unerlaubten Umgangs mit Abfällen schuldig gemacht.
Die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts hatte von Anfang an signalisiert, dass die Strafen angesichts des langen zeitlichen Abstandes zur Tat und des Umstandes, dass sich alle drei Angeklagten seither nichts mehr zu Schulden kommen ließen, eher gering ausfallen würden.
Anlass für den Hauptangeklagten, immerhin drei Taten einzugestehen. Eine bereits bestehende Bewährungs-Jugendstrafe wurde daraufhin vom Gericht von neun auf 15 Monate aufgestockt. Das Verfahren gegen den Erwachsenen wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro eingestellt. Und der jüngste Angeklagte muss wegen des Umweltvergehens 60 Stunden Sozialdienst leisten. Müll sammeln, möglicherweise.