Duisburg. Ein Duisburger Ehepaar streitet sich mit einem Schauinsland-Reisebüro in Corona-Zeiten über eine sehr teure Umbuchung. Darum ist der Ärger groß.
Die Lust auf die Kanaren ist Gisela und Jörg Bremenkamp aus Großenbaum vorerst vergangen. Und auf das Schauinsland-Reisebüro auf der Königstraße in der Duisburger City ist das Ehepaar überhaupt nicht gut zu sprechen.
Vor fast zwei Jahren, erzählt Jörg Bremenkamp, habe er dort einen zehntägigen Urlaub für sich und seine Frau auf Gran Canaria für Oktober 2020 gebucht. Kosten: insgesamt 2148 Euro. Im September 2020 habe er dann das Reisebüro informiert, dass er und seine Frau den Urlaub aufgrund der Corona-Krise nicht antreten und stornieren möchten.
Corona-Ärger über teure Umbuchung: Duisburger Ehepaar streitet sich mit Reisebüro
Der Duisburger sei daraufhin gebeten worden, nicht gleich zu stornieren, sondern umzubuchen. Dies sei problemlos möglich. Er habe den durch Corona ohnehin geplagten Reisebüros entgegenkommen wollen, sich darauf eingelassen und auf Oktober 2021 umgebucht.
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Im vergangenen August habe er noch mal gefragt, ob es möglich sei, die Reise auf Frühjahr 2022 umzubuchen. „Zu dem Zeitpunkt war Gran Canaria Hochrisikogebiet“, erklärt Bremenkamp. „Mir wurde dann gesagt, dass auch diesmal eine Umbuchung grundsätzlich kein Problem ist.“ Einziger Haken: Sofort sei dies nicht möglich, weil der entsprechende Reisekatalog für 2022 noch nicht da sei. Die Umbuchung könne aber bis 8. September 2021 erfolgen. Es sei also noch genug Zeit.
„Ich bin jedes Mal vertröstet worden“
In der Folge habe er, so berichtet Jörg Bremenkamp, immer mal wieder im Reisebüro wegen der Umbuchung nachgefragt. „Ich bin jedes Mal vertröstet, aber auch beruhigt worden, dass das Ganze klappen werde.“
Am 7. September, also einen Tag vor Ablauf der Frist, habe er dann aber doch kalte Füße bekommen, das Reisebüro aufgesucht, um endlich Klarheit zu bekommen. Daraufhin sei ihm plötzlich mitgeteilt worden, dass eine Umbuchung nicht mehr so ohne Weiteres möglich sei und nun 1288 Euro (zusätzlich) kosten würde – ebenso viel wie eine Stornierung.
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Gran Canaria sei nun mal nicht mehr Hochrisikogebiet. „Dafür könne das Reisebüro ja auch nichts. Ich sei da jetzt eben leider so reingerutscht“, erzählt der Duisburger. „An frühere Zusagen konnte sich plötzlich niemand mehr erinnern. Ich ärgere mich jetzt, dass ich damals nicht sofort storniert habe und mir das Versprechen auf eine problemlose Umbuchung nicht schriftlich habe geben lassen.“
Paar hält Kulanzangebot für eine Frechheit
Die Redaktion bittet Schauinslandreisen um eine Stellungnahme. Eine Unternehmenssprecherin teilt mit, dass der Sachverhalt „gewissenhaft durch unsere rechtliche Fachabteilung“ geprüft worden sei. Dies sei erfolgt unter anderem auf Grundlage der AGB des gebuchten Reiseveranstalters TUI, „die in diesem Fall maßgeblich ist“, so die Sprecherin.
Dem Duisburger Ehepaar sei daraufhin ein Kulanzangebot unterbreitet worden. Es könne sich zwischen einem Reisegutschein in Höhe von 200 Euro oder einer Auszahlung in Höhe von 100 Euro entscheiden.
Gisela und Jörg Bremenkamp halten dieses Angebot für eine Frechheit: „Wir werden dies nicht annehmen.“ Das letzte Wort ist in dem Reisestreit also offenbar noch nicht gesprochen.
>> Das sagt die Verbraucherzentrale in Duisburg zu dem Fall
- Harald Rahlke, Berater bei der Verbraucherzentrale in Duisburg, betont zunächst, dass bereits mit der ersten Umbuchung einer Reise ein neuer Vertrag entsteht.
- Zusagen über kostenlose Umbuchungen sollte sich jeder Kunde deshalb immer schriftlich bestätigen lassen, so Rahlke. „Ansonsten steht, wie in diesem Fall, Aussage gegen Aussage“, so Rahlke. „Bei einem Prozess besteht deshalb hinsichtlich der Haftungsfrage ein Risiko.“