Duisburg-Huckingen. Der Land Rover aus Düsseldorf parkt seit 2019 in Duisburg. Der TÜV ist abgelaufen. Der SUV verwahrlost. Doch niemand fühlt sich zuständig.
Wer in Duisburgs Straßen einen Stellplatz gefunden hat, gibt ihn so schnell nicht wieder her. Doch ein unbekannter Autofahrer aus Düsseldorf übertreibt es: Seit anderthalb Jahren steht sein Fahrzeug auf einem Parkplatz an der Hermann-Spillecke-Straße, unterhalb der Bahntrasse. Und der beschmierte und dreckige Geländewagen wird noch eine Weile dort stehen bleiben, denn das Ordnungsamt der Stadt Duisburg und das Straßenverkehrsamt der Landeshauptstadt schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu.
Auf dem schwarzen Lack sieht man die weißen Hinterlassenschaften der Tauben besonders gut. Selbst das grelle Graffito, das irgendwann einmal jemand auf die Türen geschmiert hat, ist kaum noch zu erkennen. Der Land Rover ist dem Kennzeichen zufolge noch angemeldet, die Hauptuntersuchung aber ist längst überfällig.
Ordnungsamt der Stadt Duisburg handelt erst, wenn der Wagen eine Gefahr darstellt
Das Ordnungsamt habe erst im Februar durch Beschwerde-Mails von Anwohnern von dem Fahrzeug erfahren, gibt Stadtsprecher Maximilian Böttner zu Protokoll. Der städtische Außendienst und die Abfallaufsicht hätten es mehrfach kontrolliert, zuletzt vor gut einer Woche. „Dabei haben wir festgestellt, dass keine Gefahr von dem besagten Fahrzeug ausgeht. Diese läge vor, wenn zum Beispiel die Türen oder der Kofferraum unverschlossen oder Scheiben kaputt wären“, so Böttner.
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Da der Land Rover in Düsseldorf zugelassen ist, stehe der städtische Außendienst mit den Kollegen in der Landeshauptstadt in Kontakt. „Allerdings ergibt sich auch hier keine Handlungsmöglichkeit, etwa um das Kennzeichen zu entsiegeln, da der PKW ordnungsgemäß versichert ist. Zwar können wir den Halter ermitteln, aus Duisburger Sicht können wir ihm aber nichts vorwerfen.“ Die fällige Hauptuntersuchung müsse durch die Stadt Düsseldorf erwirkt werden.
Auch die Stadt Düsseldorf, wo das Auto gemeldet ist, fühlt sich nicht zuständig
Aus Düsseldorf heißt es jedoch: „Für ein in Duisburg stehendes Fahrzeug ist die Landeshauptstadt aufgrund des Standortprinzips nicht zuständig“, so Stadtsprecher Manuel Bieker. Das Straßenverkehrsamt werde den Halter bitten, Nachweisdokumente über die durchgeführte Hauptuntersuchung vorzulegen. Ihn zwingen, den Wagen zu entfernen, könne man aber nicht. Eine Handlungsmöglichkeit ergibt sich also erst, wenn der Wagen eine Gefahr darstellt – zum Beispiel, wenn die Scheiben eingeworfen wurden.