Duisburg. Das Duisburger Ordnungsamt hat am Wochenende 116 Orte und 63 Betriebe kontrolliert. Stadt und Polizei rufen dazu auf, Verstöße zu melden.
Der städtische Außendienst des Ordnungsamts hat am Wochenende an 116 Orten – vom Spielplatz bis zur Fußgängerzone – kontrolliert, ob das Kontaktverbot eingehalten wird. Außerdem überprüften die Ordnungshüter 63 Betriebe, unter anderem Shisha-Bars, Sonnenstudios und Wettbüros.
13 Verstöße stellten die Kontrolleure nach Angaben der Stadt fest. In diesen Fällen drohen nun Geldbußen. Bei Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro für jeden Beteiligten vor. Wiederholungstätern drohen sogar Strafen von bis zu 25.000 Euro. Details zu den Verstößen am Wochenende nannte die Stadt nicht. Aufgrund der Zahlen lasse sich aber feststellen, dass die Mehrheit der Duisburger sich an die Verbote halte, erklärte Stadtsprecher Falko Firlus.
Duisburg: Anrufer melden sich bei der Polizei
60 Ordnungsamtsmitarbeiter kontrollieren in Duisburg in zwei Schichten. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Bis zu 80 Einsätze pro Tag wegen der Verstöße zählten die Behörden in der vergangenen Woche an Spitzentagen. Dazu zählten auch Gruppen, die in Parks grillten, und Jugendliche, die sich auf Supermarktparkplätzen trafen. „Die Zahl der Anrufe ist teilweise deutlich höher. Teilweise melden auch zwei Anrufer das gleiche Vergehen“, berichtete Polizeisprecherin Jacqueline Grahl.
Besonders am Sonntag habe die Zahl der telefonischen Hinweise stark abgenommen. Grahl berichtet: „Da haben wir unter 20 Anrufer gehabt.“
Stadt und Polizei rufen dazu auf, Verstöße zu melden
Polizei und Stadt hatten am Freitag dazu aufgerufen, Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung telefonisch unter 0203 28 39 009 oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-duisburg.de zu melden. In der Aufforderung hieß es: „Aufgrund des hohen Aufkommens von eingehenden Meldungen bitten wir um Verständnis, dass eine Antwort nicht erfolgen kann. Seien Sie aber versichert, dass Ihr Anliegen bearbeitet und anonym behandelt wird.“