Dortmund. Durch die Grundsteuerreform werden viele Eigentümer mehr zahlen müssen – aber auch Mieter. Einige Stadtteile in Dortmund könnten besonders betroffen sein.
Nun also doch: In Dortmund wird der Hebesatz für die Grundsteuer B gesplittet, Wohn- und Gewerbeimmobilien dadurch unterschiedlich bewertet. Wohnen wird durch die Grundsteuerreform stärker belastet als zuvor; mit der Entscheidung des Rates, die am 12. Dezember erwartet wird, soll dieser Effekt abgemildert werden. Und doch werden viele Eigentümer in Zukunft mehr zahlen müssen – und auch viele Mieter.
Die Grundsteuer können Besitzer von Mietwohnungen komplett auf die Bewohner umlegen. Das war bereits vor der Reform so und bleibt für den Mieterverein Dortmund „ein Unding“, sagt dessen Sprecher Markus Roeser. Ihre Bescheide erhalten Eigentümer Anfang 2025; Mieter haben unter Umständen erst 2026 Klarheit, wenn sie die Nebenkostenabrechnung für das vorangegangene Kalenderjahr erhalten. Dann droht womöglich eine Nachzahlung.
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Für Bewohner alter Häuser könnte es durch die Grundsteuer teurer werden
Die Stadt geht in einer Kalkulation davon aus, dass für 59 Prozent der Mietwohngrundstücke künftig nicht mehr Grundsteuer zu zahlen ist als bisher. Für 19 Prozent dieser Grundstücke wird immerhin eine Steigerung um bis zu 33 Prozent erwartet. Am äußersten Rand der Skala droht voraussichtlich für zehn Prozent der Immobilien eine Verdoppelung der Steuer – oder sogar noch mehr.
Welche Art von Häusern hier besonders gefährdet ist, lässt sich laut Markus Roeser vom Mieterverein noch nicht zweifelsfrei sagen. Grundsätzlich seien die Fläche eines Grundstücks und die Anzahl der Wohnungen wichtige Faktoren. Schließlich wird die Grundsteuer auf die Wohneinheiten verteilt: „Bei einem Hochhaus auf einem relativen kleinen Grundstück ist der Anteil natürlich geringer als bei einem Zechenhaus mit nur wenigen Wohnungen“, so Roeser.
Ob beziehungsweise wie stark die Grundsteuer steigt, hängt auch davon ab, wie ein Grundstück zuvor bewertet war. Gerade viele ältere Häuser wurden jahrzehntelang keiner Neubewertung unterzogen, sodass auf Bewohner solcher Immobilien deutliche Mehrkosten zukommen könnten. „Ich befürchte, dass es in den Innenstadtbereichen ordentlich einschlägt“, sagt Markus Roeser mit Blick auf Stadtteile wie das Kreuzviertel oder die Nordstadt, in denen sich besonders viel Altbau findet. Auch Zechensiedlungen könnten nach seiner Einschätzung stärker betroffen sein.
Mieterverein: „Steigerung der Grundmieten bleibt das größere Problem“
Eine Verpflichtung, ihre Mieter nach Erhalt des Steuerbescheids zu informieren, haben Eigentümer nicht. Ist eine drastische Steigerung absehbar, können sie die Nebenkostenvorauszahlung entsprechend anpassen – natürlich gegen Beleg. Umgekehrt haben Mieter die Möglichkeit, sich eigeninitiativ nach den Auswirkungen der Steuerreform auf die Kosten im Haus zu erkundigen: „Da sehen wir schon ein Recht auf Auskunft“, so Roeser.
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In manchen Fällen werden Eigentümer beziehungsweise Mieter von der Grundsteuerreform auch finanziell profitieren. Klarheit darüber sollte spätestens im Februar herrschen, wenn alle Bescheide zugestellt sind. Der Mieterverein sieht die Grundsteuerreform zwar kritisch. Markus Roeser betont aber auch: „Die Steigerung der Grundmieten bleibt das größere Problem“ – bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen habe diese Steigerung zwischen 2017 und 2023 rund 25 Prozent betragen.
>>POLITIK KIPPT HEBESATZ-ENTSCHEIDUNG DER STADT DORTMUND
Mit der Reform steigt tendenziell der Grundsteuerwert von Wohnimmobilien, der Wert von Gewerbeimmobilien nimmt dagegen ab. In Dortmund verschiebt sich dadurch das Belastungsverhältnis zu Lasten der Wohngrundstücke (aktuell: 56,8 % Wohngrundstücke – 43,2 % Nichtwohngrundstücke; nach der Reform: 73% Wohngrundstücke – 27% Nichtwohngrundstücke). Vor allem Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern werden wohl in vielen Fällen mehr zahlen müssen.
Zur Berechnung der Grundsteuer wird der Grundsteuerwert einer Immobilie mit der vom Staat festgelegten Steuermesszahl multipliziert und dann mit dem Hebesatz, den die Kommunen bestimmen. Der Hebesatz beträgt in Dortmund bislang 610 Prozent sowohl für Wohn- als auch für Gewerbegrundstücke. Künftig soll er 625 beziehungsweise 1245 betragen. So soll die Ungleichverteilung der Belastung abgeschwächt werden.
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Die Stadt Dortmund hatte sich eigentlich bereits auf einen einheitlichen Hebesatz von 795 Prozent festgelegt. Oberbürgermeister Thomas Westphal betonte zwar mehrfach, mit dieser Lösung nicht glücklich zu sein. Aber die Fachleute im Rathaus hatten rechtliche Bedenken und fürchteten – auch auf Grundlage eines Gutachtens – eine Klagewelle auf die Stadt zukommen.
Die Entscheidung obliegt jedoch der Politik. Die teilt die Bedenken der Verwaltung nicht in gleichem Maße, stützt sich dabei auf ein weiteres Gutachten. Deshalb steht zur Sitzung am 12. Dezember eine neue Beschlussvorlage zur Abstimmung.