Dortmund. Nach langem Abwarten hat die Stadt Dortmund einen Hebesatz für die Grundsteuer festgelegt. Glücklich sei man mit der Entscheidung nicht, sagt OB Westphal.

Immobilienbesitzer und auch Mieter werden durch die Grundsteuerreform stärker belastet als bisher. Nach langem Abwarten hat die Stadt Dortmund nun eine Entscheidung getroffen: beim Hebesatz für die Grundsteuer B wird auch in Zukunft nicht zwischen wohnlicher und gewerblicher Nutzung unterschieden. Für Eigentümer aller Grundstücksarten soll der Hebesatz von 610 Prozent auf 795 Prozent steigen – viele, wenn auch nicht alle, zahlen ab 2025 mehr.

Die Entscheidung ist den Fachleuten im Rathaus offensichtlich nicht leicht gefallen. „Wir sind damit nicht glücklich“, sagt Oberbürgermeister Thomas Westphal, der bereits betont hatte, Wohn- und Nichtwohngrundstücke müssten seiner Meinung nach unterschiedlich bewertet werden. Dass dies über den Hebesatz geschieht, hätten nun allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zugelassen.

+++ Folgen Sie der WAZ Dortmund auf Facebook und Instagram +++

Grundsteuerreform: Städte wie Dortmund fühlen sich vom Land im Stich gelassen

Die Sorge hinter all dem: Wohneigentümer, aber – über die Nebenkosten – auch Mieter könnten durch die Reform überlastet werden, während Besitzer von Geschäftsimmobilien profitieren. Die Stadt Dortmund hat die Auswirkungen berechnet, die der einheitliche Hebesatz von 795 Prozent auf die Mehrzahl der Eigentümer hätte.

Die Beispielrechnung geht von Zusatzbelastungen etwa bei Einfamilienhäusern von bis zu 220 Euro pro Jahr und für Zweifamilienhäuser von bis zu 255 Euro pro Jahr aus. Es handelt sich dabei aber nur eine Tendenz, für die gerade mal ein Teil der Grundstücke berücksichtigt wurde – mit großer Sicherheit wird es in einigen Fällen deutliche Ausschläge geben. Eigentümern von Geschäftsgrundstücken prognostiziert die Stadt Erleichterungen von bis zu 9611 Euro pro Jahr.

Mehr zum Thema

Die Grundsteuer berechnet sich aus dem jeweiligen Grundstückswert, der landesweiten Steuermesszahl und dem städtischen Hebesatz. Seit Monaten war ihre Reform ein Streitthema zwischen Kommunen und dem Land NRW. Die Städte forderten von der Landesregierung, dass sie über die Messzahl korrigierend eingreift, um eine Überlastung von Wohneigentümern und Mietern nach der Reform zu verhindern.

Das Land jedoch weist diese Aufgabe den Städten zu – und räumt ihnen die Möglichkeit ein, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu erheben. Die Stadt Dortmund wird davon keinen Gebrauch machen: „Ein vom Städtetag NRW erstelltes Rechtsgutachten wirft verfassungsrechtliche Risiken auf, so dass eine absolut rechtssichere Feststetzung der Grundsteuer nicht garantiert wäre“, steht in einer Mitteilung. In Dortmund wie auch in anderen Städten fürchtet man Klagen von Eigentümern.

Dortmunder Rat muss den Grundsteuer-Plänen noch zustimmen

Trotz des höheren Hebesatzes werde die Stadt keine Mehreinnahmen haben, heißt es – es soll bei einem Betrag von rund 130 Millionen Euro pro Jahr bleiben. Bereits im September hatte OB Westphal erklärt: „Wir haben nicht vor, an dieser Grundsteuerreform zu verdienen. Wir wollen aber auch nicht an ihr Verluste haben.“

+++ Mehr Nachrichten aus Dortmund lesen Sie hier +++

Der Hebesatz bei der Grundsteuer A - für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke - soll in Dortmund von 325 Prozent auf 450 Prozent steigen. Den Plänen der Stadt muss der Rat noch zustimmen; das Thema soll im Dezember auf der Tagesordnung landen.

Übrigens: In Essen überlässt die Stadt die Entscheidung in dieser strittigen ANgelgenheit der Politik – und will Rat und Ausschüssen kurzerhand zwei Varianten präsentieren: einen einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücksarten (825 Prozent) und eine gesplittete Variante, die unterscheidet, ob die Immobilie Wohnzwecken (670 Prozent) oder gewerblichen Zwecken (1236 Prozent) dient.