Dortmund. Im jahrelangen Streit um Nachtflüge am Flughafen Dortmund hat das Oberverwaltungsgericht erneut entschieden. Diesmal ist das Urteil wohl endgültig.

Der Flugverkehr in den abendlichen Nachtstunden am Flughafen Dortmund ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag (23.8.) entschieden. Die Klage von drei Anwohnern aus Dortmund und Unna wurde zurückgewiesen.

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Die Ausweitung der Betriebszeit des Flughafens über 22 Uhr hinaus ist seit Jahren Thema vor Gericht. Es geht um planmäßige Landungen bis 23 Uhr, verspätete Landungen bis 23.30 Uhr und verspätete Starts bis 22.30 Uhr. Mehrfach war die Genehmigung für rechtswidrig erklärt worden. Die Lärmschutzbelange der Bevölkerung seien unzureichend festgestellt und berücksichtigt worden, beanstandete das OVG. Daraufhin war die Genehmigung noch einmal nachgebessert worden.

Anwohner aus Dortmund und Unna klagten erneut

Doch dagegen klagten die Anwohner erneut. Mit dem jetzigen Urteil hat das Oberverwaltungsgericht die Änderungsgenehmigung vom 9. Juni 2023 wohl endgültig für rechtmäßig erklärt. Damit darf der Flughafen unter bestimmten Bedingungen die Betriebszeiten auf die ersten Nachtstunden ausweiten.

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Zur Begründung heißt es, die Lärmschutzbelange der Bevölkerung seien nunmehr juristisch fehlerfrei festgestellt worden. Rechtlich gebe es nichts zu beanstanden. Das Gericht verweist auf die geringe Anzahl der zugelassenen nächtlichen Flugbewegungen und betont, dass der Lärmpegel unterhalb der gesetzlichen Zumutbarkeitsschwelle liege. Erkenntnisse der Lärmmedizin oder Lärmwirkungsforschung würden daran nichts ändern. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

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Flughafengeschäftsführer Ludger van Bebber äußert sich erleichtert über das Urteil: „Die verlängerten Betriebszeiten stellen für uns einen bedeutenden Gewinn im Wettbewerb mit anderen deutschen und europäischen Flughäfen dar und steigern zudem die Leistungsfähigkeit des Airports.“ Sowohl im Rahmen der möglichst effizienten Umlaufplanung der Airlines als auch bei unvorhersehbaren Umständen oder Verspätungen würden die nun genehmigten Betriebszeiten – monatlich sind insgesamt 16 verspätete Starts und Landungen erlaubt – das notwendige Maß an Flexibilität bieten. „Umso mehr freut es uns, dass die Klage abgewiesen wurde und wir hoffen, dass das Verfahren nun zu einem finalen Ende gekommen ist.“