Dortmund. Seit Jahren streiten sich lärmgeplagte Anwohner vor Gericht um die Betriebszeiten für den Dortmunder Flughafen. Bald gibt es erneut eine Verhandlung.

Der Flughafen Dortmund ist abermals Thema vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG). Die obersten Verwaltungsrichter des Landes beschäftigen sich am 23. August mit einer Klage von Anwohnern gegen die erneute Genehmigung der Bezirksregierung Münster zur Ausweitung der Betriebszeiten in die Nachtstunden. Die Anwohner mahnen fehlenden Lärmschutz an, wie das Gericht kürzlich mitteilte.

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Streit um Dortmunder Flughafen hat lange Vorgeschichte

Eine Genehmigung dazu gab es bereits im Jahr 2014. Seitdem streiten sich Anwohner und die angrenzende Stadt Unna immer wieder vor Gericht. Zuletzt hatte das OVG die Genehmigung der Aufsichtsbehörde am 26. Januar 2022 für rechtswidrig erklärt. Aber: Die obersten NRW-Verwaltungsrichter hoben die Genehmigung nicht auf. Stattdessen sollten die Mängel in einem weiteren Verfahren behoben werden. Revision ließ das OVG 2022 nicht zu. Dagegen legte der Flughafen Beschwerde ein, war mit diesem Schritt aber nicht erfolgreich. 

Nach Angaben einer OVG-Sprecherin zählt die Stadt Unna nicht mehr zu den Klägern. Zudem seien am 23. August von ursprünglich fünf klagenden Anwohnern noch drei übrig.

Es geht um die ersten Nachtstunden

Jetzt geht es um die 2. Änderungsgenehmigung vom 9. Juni 2023 durch die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde. Damit darf der Flughafen unter bestimmten Bedingungen die Betriebszeiten auf die ersten Nachtstunden ausweiten. Die Stunde nach 22 Uhr ermöglicht laut Argumentation des Flughafens den Airlines die Anbindung an die großen Drehkreuze sowie eine bessere Umlaufplanung und Nutzung der Maschinen auf den europäischen Strecken. 

Der Flughafen hat derzeit genehmigte Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr. In Ausnahmefällen sind dabei aber im Schnitt vier Landungen pro Tag bis 23 Uhr möglich. Bei unverschuldeten Verspätungen reicht die Ausnahmegenehmigung sogar bis 23.30 Uhr. Bei Starts sieht die Genehmigung Zeiten bis 22.30 Uhr vor.

Wird die Zahl der genehmigten Starts und Landungen nach 22 Uhr übertroffen, muss die Flugaufsicht der Bezirksregierung Münster zustimmen. Die Ausnahmeregelung gilt nur für Flugzeuge mit einer lärmarmen Bauweise.

(dpa)