Deutsche Annington nimmt Mietern die Wahl beim TV-Anschluss
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Dortmund. Die Deutsche Annington verärgert die Mietervereine mit einer Ankündigung: Zukünftig sollen Mieter in den 17.000 Dortmunder Wohneinheiten des Großvermieters nur noch fernsehtechnisch von der Deutschen Multimedia Service GmbH versorgt werden. Diese ist pikanterweise eine Annington-Tochter.
Keine Wahl sollen die Mieter der Deutschen Annington künftig haben - wenn es um den TV-Anschluss geht. Zum 1. Februar 2013 sollen allein Mieter in 17.000 Dortmunder Wohneinheiten des Großvermieters nur noch von der Deutschen Multimedia Service GmbH (DMSG) - einer Tochter der Deutschen Annington - versorgt werden. Der Mieterverein für Dortmund moniert, dass den Betroffenen offensichtlich keine Wahl gelassen werden soll und dass ihnen offenbar auch kein Kündigungsrecht für die TV-Beglückung eingeräumt werden soll.
9,99 Euro pro Monat Basistarif kündigt der Vermieter für den Kabelanschluss an - kassiert über die Betriebskostenabrechnung. Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins: „Mieter, die bisher gar keinen Anschluss des bisherigen Kabelbetreibers nutzen, müssen die Zwangsgebühr für die DMSG nicht akzeptieren. Wir empfehlen, der Umlage auf die Betriebskosten zu widersprechen.“
Scholz fordert die Deutsche Annington ein Kündigungsrecht auf
Auch andere Großvermieter versuchten, nur noch einen Kabelanbieter ins Haus zu lassen. Das könne die Empfangsqualität verbessern. Aber die Lieferanten des TV-Angebots - im Fall Annington die Deutsche Telekom - schüfen sich ein Quasi-Monopol. So verdränge die Telekom den jetzigen Anbieter Unitymedia, so Dr. Tobias Scholz vom Mieterverein. Die Wahlfreiheit drohe verloren zu gehen. Scholz: „Wir fordern die Deutsche Annington auf, ihren Mietern jederzeit ein Kündigungsrecht für den Kabelvertrag einzuräumen.“
Satelliten-Anlagen müssten entfernt werden, kündige die DMSG an, auch wenn sie zuvor genehmigt worden seien. Dass dies keinesfalls in jedem Falle sein darf, sagt Holger Gautzsch, Mieterschutz-Experte: „Mieter haben Anspruch auf Installation einer SAT-Antenne, wenn Programme ihrer Landessprache nur auf diesem empfangbar sind.“ Dies habe der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt.
Und noch eine Wirkung würde der neue Zwangs-Anschluss haben, so Tobias Scholz: „Sobald die Annington-Tochter die Kabelversorgung in den Häusern übernimmt, kann auch nicht mehr über Unitymedia telefoniert und ins Internet gegangen werden.“
Mieter können sich zur rechtlichen Beratung und außergerichtlichen Vertretung an den Mieterverein Dortmund wenden: Kampstr. 4, 4437 Dortmund, 557656-0, www.mvdo.de.
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