Dortmund/Hamm. Das Landgericht Dortmund hatte Ralf H. wegen Mordes zu Lebenslang verurteilt. Trotzdem darf er weiter auf freiem Fuß bleiben, entschied das OLG.
Auch nach der Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe muss der 56-jährige Ralf H. vorerst nicht ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Gerichts, gegen das die Staatsanwaltschaft Dortmund Beschwerde eingelegt hatte. Ralf H. war im Januar 27 Jahre nach dem Tod der Schülerin Nicole Schalla wegen Mordes verurteilt worden. Der Beschluss des OLG ist nicht anfechtbar (Az.: Ws 72/21).
Der erste Prozess gegen Ralf H. war Anfang 2020 wegen eines kranken Richters geplatzt, nachdem er bereits über zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte. Das Oberlandesgericht hatte ihn daraufhin im vergangenen Jahr aus der Haft entlassen. Nach Ansicht der Richter hatte die Justiz zu langsam gearbeitet. Dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei damit „nicht hinreichend Rechnung getragen worden“, so das Oberlandesgericht im Sommer 2020.
Mordprozess Nicole Schalla: Gericht erließ nach dem Urteil keinen Haftbefehl
Nach dem Urteilsspruch erließ das Landgericht Dortmund keinen Haftbefehl. Bis das Urteil rechtskräftig ist, muss der 56-Jährige deshalb nicht ins Gefängnis. Diese Sicht bestätigte das OLG jetzt. „Der staatliche Strafverfolgungsanspruch müsse, auch wenn sich dessen Gewicht mit der am 25.01.2021 erfolgten Verurteilung des Angeklagten vergrößert habe, gegenüber dem Freiheitsanspruch des Angeklagten zurücktreten“, heißt es zur Begründung.
Der jetzt Verurteilte soll im Oktober 1993 eine damals 16-jährige Schülerin in Dortmund verfolgt, überfallen und erwürgt zu haben. An der Leiche hatte die Polizei damals eine Hautschuppe gesichert, die nach einer nachträglichen DNA-Untersuchung 2018 schließlich zur Festnahme des Castrop-Rauxelers geführt hat. (dpa)