Dortmund/Hamm..

Nachdem der ehemalige BVB-Präsident Dr. Gerd Niebaum seine Anwaltszulassung verloren hatte, nun der nächste Schlag: Im Mietrechtsstreit müssen er und seine Rechtsanwaltsgesellschaft 756.000 Euro nachzahlen, da sie 2007 aus dem Mietvertrag für die Kanzleiräume am Rheinlanddamm Dortmund ausgestiegen waren.

Eine teure fristlose Kündigung: Weil Dr. Gerd Niebaum, mittlerweile Ex-Rechtsanwalt und Ex-BVB Präsident, mit seinen damaligen Partnern einfach aus dem Mietvertrag für die Kanzleiräume am gläsernen Bürokomplexes am Rheinlanddamm 199 in Dortmund ausstieg, müssen er und seine Rechtsanwaltsgesellschaft jetzt 756.000 Euro an den Vermieter nachzahlen.

Der hohe Schuldenberg, den der ehemalige BVB-Präsident angehäuft hat und der bereits Ende Mai zur Aberkennung seiner Anwaltszulassung geführt hat, wird immer erdrückender. Am Dienstag verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm den 62-Jährigen und seine Rechtsanwaltsgesellschaft zur Zahlung von 756.000 Euro Mietschulden und ausstehenden Nebenkosten, nebst Zinsen.

Damit hat das OLG ein Urteil des Landgerichts Dortmund vom 30. April vergangenen Jahres (3 O 99/08) im Wesentlichen bestätigt. Ein vorgeschlagener Vergleich, nach dem durch Zahlung einer Summe von 390.000 Euro der Mietrechtsstreit ohne Urteil beendet werden konnte, ist nicht zustande gekommen. Lediglich Niebaums früherer Kanzleipartner und Mitgesellschafter hatte noch vor dem Termin am 28. Juni eine Verurteilung durch einen außergerichtlichen Vergleich abgewendet.

Die beachtlichen Mietschulden sind auch eine Altlast der Geltungssucht von Gerd Niebaum. Im Sommer 2005 war er mit seiner Kanzlei in einen prächtigen und repräsentativen Bürokomplex am Rheinlanddamm gezogen – Monatsmiete mehr als 40.000 Euro. In Kooperation mit einer Steuerberatungsgesellschaft wollte er hier eine große Wirtschaftskanzlei aufbauen. Doch die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kündigten schon zwei Jahre später die Partnerschaft auf und boten nunmehr im Bürokomplex am Rheinlanddamm eigene Anwaltsleistungen an.

Niebaums Kanzlei kündigte daraufhin fristlos das Mietverhältnis, weil er die neue Rivalität unter einem Dach als Verstoß gegen den Konkurrenzschutz ansah. Die Vermieterin, die „Ing Reoff GmbH“, hielt die fristlose Kündigung für unwirksam und machte nunmehr Miet- und Nebenkostenzahlungen von Oktober 2007 bis Oktober 2009 geltend.

Und auch der 7. Senat des OLG hält die Forderungen für berechtigt, weil Niebaum kein Recht hatte, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Nach Auffassung der Hammer Richter war es nicht Aufgabe der Vermieterin, sondern die Angelegenheit der Gesellschafter und Partner, durch entsprechende Regelungen für ausreichenden Konkurrenzschutz zu sorgen. (AZ: 7 U 54/10)

Mit der Entscheidung des OLG besitzt jetzt die Vermieterin einen Rechtstitel, den sie gegenüber Niebaum vollstrecken kann.

Weiterer Strafprozess droht

Dem Ex-BVB-Präsidenten, der wegen seiner ausufernden finanziellen Schwierigkeiten erst sein Notaramt aufgeben musste und dann auch noch seine Zulassung als Anwalt verloren hat, droht außerdem ein unangenehmer Strafprozess. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Untreue und Betruges angeklagt. So soll Niebaum Banken das Ausmaß seiner Verbindlichkeiten verschwiegen und als Testamentsvollstrecker aus einem Nachlass rund 450.000 Euro als privates Darlehen entnommen haben.

Niebaum und seine Anwalts-Partner hatten 2005 als GbR zwei Etagen des gläsernen Bürokomplexes am Rheinlanddamm 199 in Dortmund für ca. 40.000 Euro im Monat angemietet. Im Oktober 2007 hatten sie den Mietvertrag fristlos gekündigt, da sie Konkurrenz im eigenen Haus witterten, zumal die Steuerberatungskanzlei Kohler und Punge Rechtsanwaltsleistungen anbot. Daher der Vorwurf: Der Vermieter, die „Ing Reeoff GmbH”, habe sich nicht an die im Mietvertrag, der bis 2015 datiert war, verankerte Konkurrentenschutz-Vereinbarung gehalten.