Hamm/Dortmund..
Gerd Niebaum verliert wegen seiner finanziellen Situation die Zulassung als Anwalt. Der ehemalige Chef von Borussia Dortmund scheiterte am Freitag mit einer Klage vor dem verlor am Freitag vor dem Berufsgericht.
Der berufliche Absturz des renommierten Dortmunder Juristen und einst mächtigen BVB-Präsidenten Dr. Gerhard Niebaum könnte nicht tiefer sein. Nachdem Niebaum bereits vor Monaten notgedrungen sein Notaramt zurückgegeben hat, darf er nunmehr auch nicht mehr als Anwalt tätig sein. Der Anwaltsgerichtshof NRW am Oberlandesgericht (OLG) in Hamm bestätigte gestern die Aberkennung seiner Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer in Hamm wegen eines sogenannten Vermögensverfalls. Die Klage Niebaums wurde zurückgewiesen und die Berufung nicht zugelassen. Damit hat der frühere Vorzeige-Jurist nur noch eine letzte und geringe Möglichkeit, um gleichsam das Berufsverbot abzuwenden. Er kann beim Bundesgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Ein Vermögensverfall ist immer dann gegeben, wenn ein Anwalt sich in einer so prekären Finanzlage befindet, die er auch nicht in absehbarer Zeit ordnen kann. Und bei Niebaum sind die finanziellen Verpflichtungen schon seit längerer Zeit aus dem Ruder gelaufen und haben die Rechtsanwaltskammer immer wieder bei Anhörungsterminen beschäftigt. Im Februar dieses Jahres ergriff die Rechtsanwaltskammer zur schärfsten Maßnahme und entzog dem bekannten Dortmunder Juristen die Anwaltszulassung.
Schulden angehäuft
Millionenschulden hat Niebaum angehäuft, die ihn bereits im Jahr 2006 in Schwierigkeiten brachten und zu Prozessen und Zwangsvollstreckungen führten. Da es sich damals um geringere Verbindlichkeiten handelte, blieben harte berufliche Sanktionen noch aus. Nunmehr, so hatte man allein nach der Aufzählung der Bankschulden durch den Vorsitzenden des Anwaltsgerichtshofes den Eindruck, „brennt es an allen Ecken.“
Zeitweise sollen die Nettoschulden Niebaums sich auf bis zu sieben Millionen Euro belaufen haben, heute sind es nach Aussage seines Prozessbevollmächtigten etwa drei Millionen. Doch einen genauen Überblick über seine Verschuldung hatte Niebaum auch dem Anwaltsgerichtshof nicht vorgelegt. Auch wollte er, dass die gestrig mündliche Verhandlung hinter verschlossenen Türen stattfinden sollte. Doch sein Antrag, die Öffentlichkeit generell auszuschließen, wurde zurückgewiesen.
Vor dem Anwaltsgerichtshof kämpfte Niebaum zwar um seine Zulassung, hatte jedoch keinen konkreten Plan vorzuweisen, wie er die hohe Verschuldung bewältigen will. Er sei „auf einem guten Wege zur Konsolidierung seiner Finanzen und mit den Banken im Dialog“ hieß es. Doch für die Rechtsanwaltskammer ist kein schlüssiges Finanzkonzept ersichtlich. Der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Dr. Dag Weyland lehnte deshalb eine Aussetzung der Aberkennung der Zulassung ab.
Betrug und Untreue
Auch ansonsten stehen Niebaum schwere Zeiten bevor: Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat ihn wegen Betruges und Untreue angeklagt. So soll er als Anwalt und Notar nach Immobilienkäufen in den neuen Bundesländern zur Überbrückung von finanziellen Engpässen ab 2005 Kredite aufgenommen haben, ohne die Banken über das Ausmaß seiner Verbindlichkeiten zu unterrichten. Außerdem soll er aus einem Nachlass, den er als Testamentsvollstrecker zu verwalten hatte, rund 450 000 Euro als Darlehen zur Zwischenfinanzierung entnommen haben. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die Anklage machte Niebaum in der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem Anwaltsgerichtshof dafür verantwortlich, dass sich seine finanzielle Situation verschärft habe.
Auch steht Niebaum eine weitere hohe Geldforderung ins Haus. Dabei geht es um Mietschulden von etwa 800 000 Euro, die beim Umzug seiner Kanzlei in ein repräsentatives Bürogebäude am Rheinlanddamm angefallen sind. Der Zivilprozess um diese Mietschulden ist noch beim OLG in Hamm anhängig. Ein Vergleich, nach dem Niebaum und sein damaliger Kanzleipartner 390 000 Euro zahlen sollen, ist bislang noch nicht zustande gekommen.