Dortmund/Wolfsburg. Die Explosion eines Böllers im Einkaufscenter Thier-Galerie in Dortmund hatte im Dezember 2018 Massenpanik ausgelöst. Jetzt läuft der Prozess.

Im Prozess um die Böller-Explosion in der Dortmunder Thier-Galerie hat die Staatsanwaltschaft für den mutmaßlichen Haupttäter eine Jugendstrafe von sieben Monaten mit Bewährung, einen sogenannten „Warnschussarrest“ von vier Wochen. Außerdem solle dem 17-Jährigen auferlegt werden, 800 Euro an eine Opferhilfevereinigung zu zahlen.

Gegen einen mitangeklagten 18-Jährige sollten wegen Beihilfe 80 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein Kurzarrest von vier Tagen verhängt werden. Von einer Mittäterschaft wie zunächst angeklagt geht die Staatsanwaltschaft nicht mehr aus. Zeugen wurden beim ersten Verhandlungstag am Mittwoch nicht vernommen. Die Angeklagten waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft geständig. In der Verhandlung sei auch ein Video der Tat gezeigt worden.

Videodreh für Youtube-Kanal löste Massenpanik aus

Den beiden vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. Dezember 2018 gegen 17.40 Uhr im sehr gut besuchten Dortmunder Einkaufszentrum Thier-Galerie eine Massenpanik ausgelöst zu haben. Am Freitag soll das Urteil fallen. Angeklagt sind ein 17-jähriger Wolfsburger und dessen 18-jähriger Freund aus Bahrdorf im Landkreis Helmstedt, wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Wolfsburg fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da beide Täter zur Tatzeit noch minderjährig waren.

Das Duo habe andere Jugendliche angestiftet, einen sogenannten Polen-Böller zu zünden. Durch die Aktion wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft 24 Personen verletzt.

Der Wolfsburger gilt als Drahtzieher. Er wollte ein Video für seinen Youtube-Kanal drehen und damit Geld verdienen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der 18-Jährige soll als Helfer die Tat gefilmt haben.

17-Jähriger Angeklagter ist bereits vorbestraft

Knapp über drei Stunden dauerte die Verhandlung am Mittwoch. Zum Verlauf hatte die Richterin zunächst keine näheren Angaben gemacht.

Der Wolfsburger, der von seinem Vater begleitet wurde, ist wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vorbestraft. Er verbüßte bereits an einem Wochenende einen Freizeitarrest. Der 18-Jährige, der von seiner Mutter vor Gericht moralische Unterstützung erhielt, ist ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt. Er musste wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe zahlen.