Dortmund..

Der Sturz in der eigenen Wohnung war ein schwarzer Tag für Elfriede Brajer. „Ich schoss von der einen Ecke des Raumes in die andere“, berichtet die 83-Jährige. Diagnose: Schlaganfall und Beinbruch. Seitdem ist nichts mehr wie es vorher war. Was die Seniorin am meisten ärgert: dass sie auf den Kosten eines Krankentransportes zum Röntgen, 190 Euro, sitzen bleiben soll.

Das 83-jährige AOK-Mitglied Elfriede Brajer aus Dortmund bleibt auf den Kosten für einen Liegendtransport sitzen. „Das kann doch wohl nicht war sein“, ärgert sich die Bekannte der Patientin, Doris Falk. Die AOK werbe mit „Spitzenleistungen und erstklassigem Service“ und lasse wirklich bedürftige Patienten hängen, wenn es darauf ankomme.

Elfriede Brajer erinnert sich noch gut, wie der Krankentransport ablief. Sie musste zum Röntgen in eine radiologische Praxis am Brüderweg. „Den Krankentransport hatte der Arzt bestellt“, so die Patientin. Für den sei es offenbar klar gewesen, dass die Krankenkasse die Fahrt übernimmt. Schließlich konnte Elfriede Brajer mit ihrem Schlaganfall, den Schwindelanfällen und gebrochenem Sprunggelenk nicht laufen. Die Sanitäter trugen die 83-Jährige mit dem Rollstuhl aus dem dritten Stock auf die Straße. Von dort erfolgte der Liegendtransport zur radiologischen Praxis.

Der Schlag traf sie Wochen später, als die Rechnung des Krankentransportunternehmens ins Haus flatterte. Über 190 Euro! „Wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre ich überhaupt nicht mit dem Krankenfahrzeug gefahren“, ärgert sich die Seniorin, die den Wagen ja nicht mal selbst bestellt hatte.

Die AOK, die die Fahrt zum halben Kostensatz abgerechnet hätte - die Firma berechnet eine privat zu bezahlende Fahrt zum doppelten Tarif - verweist auf gesetzliche Bestimmungen, von denen sie sich nicht frei machen könne. Deshalb sei ein Widerspruchsantrag auch abgelehnt worden. Wie Johannes Löhr, Sprecher der AOK, mitteilt, gebe es klare Vorgaben seitens des Gesetzgebers. Kosten würden nur bei Mitglieder übernommen, die in Pflegestufe 2 oder 3 sind oder einen Schwerbehindertenausweis besitzen oder chronisch krank sind, also krebskranke und dialysebedürftige Patienten. Akutfälle wie der von Frau Brajer würden seit 2004 nicht mehr übernommen, bedauert die AOK. Es habe seitdem mehrere Anläufe gegeben, die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu korrigieren, so Löhr. Bis heute nicht mit Erfolg.

Doris Falk, die sich für ihre Bekannte einsetzt, hat „Wut im Bauch“ und will der Gesundheitsministerin schreiben: „Wie hätte Frau Brajer denn zum Röntgen kommen sollen?“

Knifflige Bestimmungen

Die AOK hat der Patientin eine Begründung für die Ablehnung der Kostenübernahme für den Krankentransport geschrieben. Darin heißt es, Fahrtkosten würden u.a. übernommen, „bei Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Krankenkraftwagens bedürfen...“.

Letzteres sei bei Frau Brajer, die nach Schlaganfall und Beinbruch liegend transportiert wurde, der Fall, argumentiert Fürsprecherin Doris Falk. Die AOK bleibt hart und argumentiert hingegen: „Der Unterschied liegt zwischen einem qualifizierten Krankentransport und einer einfachen Krankenfahrt. In dem vorliegenden fand die Fahrt - ausreichend - mit einem Liegenmietwagen statt, einer fachlichen Betreuung bzw. der besonderen Einrichtung eines Krankenkraftwagens (KTW) bedurfte es nicht.“ Deshalb würden die Kosten nicht übernommen.