Dortmund.. Erst im September war Dortmunds Nordstadt wieder Schauplatz für zum Teil gewalttätige Demonstrationszüge des rechten und linken Spektrums. Daher fordert die zuständige Bezirksvertretung nun ein Demo-Verbot für Nazis in der nördlichen Innenstadt. Aber ist das mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vereinbar?

Gingen mit den Bezirksvertretern in Huckarde und Eving die Pferde durch - man könnte es verstehen. Denn der Rat berät am Donnerstag über die Auflösung der beiden Stadtbezirke. Warum aber geraten die Bezirksvertreter für die nördliche Innenstadt von der Rolle?

Mindestens zwei Beschlüsse - in der letzten Sitzung auf Vorschlag von FDP/Bürgerliste und Grünen gefasst - lassen jedes vernünftige und zweckmäßige Augenmaß vermissen.

Mit großer Mehrheit, so teilt die Fraktion von FDP und Bürgerliste mit, habe sich die Bezirksvertretung für ein Verbot von Demos der rechten Szene im gesamten Stadtbezirk Nord ausgesprochen und die Stadtverwaltung zum entschiedenen Handeln aufgefordert. Damit ziehe man Konsequenzen aus den Ausschreitungen bei den Kundgebungen der rechten und der linken Szene jüngst im September. Die Bürger in der Nordstadt seien „beunruhigt“ und könnten „es nicht verstehen, dass solche Veranstaltungen überhaupt genehmigt werden“.

Verwaltung soll andere Demo-Orte suchen

Die Verwaltung habe nun mehrere Monate lang Zeit, sagt Bezirksvertreterin Maria Souhali (FDP), „mit den in einem Jahr bevorstehenden Demonstrationen an andere Orte als die Nordstadt zu ziehen“. Und Dr. Thomas Reinbold (Bürgerliste) spricht gar von einem „klaren Scheideweg, an welchem die Verwaltung Farbe bekennen muss“.

Zum Bedauern der Antragsteller, aber auch zur Rettung des Ansehens der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, sprachen und stimmten einige Genossen gegen das Demo-Verbot. Es kam ihnen gesetzeswidrig, wenn nicht sogar verfassungswidrig vor.

Stadt kann nicht verbieten

Und das völlig zu Recht. Gerade wegen der Vielzahl unfriedlicher Demos, die Dortmund schon erleiden musste, sollte sich längst herumgesprochen haben, dass die Stadt nicht den Hauch einer Mitsprache, geschweige denn Entscheidungsgewalt hat, wenn es nach Demo-Anmeldungen um das Ob und das Wo geht.

Laut Versammlungsrecht und fortwährender höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Demos form- und fristgerecht bei der Polizei (als Teil der Landesverwaltung) angemeldet werden und können nur in äußerst engen Grenzen verboten werden. Den Ort bestimmt der Veranstalter grundsätzlich selbst. Bei Bedenken muss die Polizei das Gespräch und Einvernehmen mit ihm suchen.

Nordbad erneuern

Von Selbstüberschätzung geprägt, kam auch ein Antrag der Grünen daher, der erstaunlicherweise ohne Gegenstimme beschlossen wurde. Die Bezirksvertreter wollen, dass die Stadtverwaltung die 30 Jahre alte und inzwischen zu Ausfällen neigende Filteranlage für das Wasser im Nordbad endlich erneuern lässt. Kostenpunkt: mehr als 500.000 Euro. Das Bad habe bereits für mehrere Wochen gesperrt werden müssen. Notreparaturen verursachten nicht eingeplante Zusatzkosten, könnten aber nicht garantieren, dass Badebetrieb in der nächsten Zeit nicht schon wieder eingestellt werden muss.

In der Sache mögen die Nordstadt-Politiker richtig liegen, im Ton mit Sicherheit nicht. Denn der Beschluss, der dem Stadtparlament zugeleitet wurde, beginnt mit den Worten: „Der Rat der Stadt Dortmund wird beauftragt...“