Düsseldorf.. NRW-Innenminister Ralf Jäger präsentiert die Waffen, die bei der Neonazi-Razzia Ende August gefunden wurden: Pistolen, Messer, Wurfgeschosse aller Art. Zudem stellt sich heraus: Fast hundert Neonazis in NRW haben einen Waffenschein – muss man das akzeptieren?

Es war eine der größten Polizeiaktionen gegen die rechtsextreme Szene in Nordrhein-Westfalen. Als mehr als 900 Beamte am 24. August 140 Wohnungen, Vereinsräume und einige Gefängniszellen in 32 Städten durchsuchten und dabei Waffen und allerhand Propagandamaterial sicherstellten, machte das bundesweit Schlagzeilen. Mit dem gleichzeitigen Verbot der Vereinigung „Nationaler Widerstand Dortmund“ sowie der „Kameradschaften“ Hamm und Aachener Land sah NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) „drei große Löcher ins rechtsextremistische Netzwerk gerissen“.

Die gesamte Dimension der Razzia offenbarte sich am Montag, als das Innenministerium auf Anfrage der Piraten-Landtagsfraktion die Waffenfunde bilanzierte. Die drei aktivsten Neonazi-Vereinigungen in NRW verfügten über insgesamt 147 Waffen – Pistolen, Messer, Wurfgeschosse aller Art.

Rechtsextremist oder nicht – das ist im Waffenrecht egal

„Beachtlich ist, dass 99 Neonazis in NRW eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen“, findet der Piraten-Abgeordnete Frank Herrmann. Innenminister Jäger erklärte, dass nach geltender Gesetzeslage nun einmal „Rechtsextremist kein waffenrechtlich definierter Begriff ist“.

Der Entzug des Waffenscheins sei nur möglich, wenn der Inhaber „aktiv, ziel- und zweckgerichtet“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgehe. Die Waffenbehörden prüften dennoch zurzeit, ob Mitgliedern rechtsextremistischer Vereinigungen das Führen von Waffen untersagt werden kann.

 „Niemand will bewaffnete Neonazis“, sagte Herrmann. Laut Ministerium wurden in der Vergangenheit die meisten rechtsextremen Straftaten jedoch nicht mit Schusswaffen, sondern mit legalen Gegenständen wie zum Beispiel Baseballschlägern verübt. Nach Behördenschätzung gibt es in NRW zwischen 400 und 600 gewaltbereite Rechtsextremisten.

Dortmunder und Aachener Neonazis klagen gegen Verbot

Zwei verbotene rechtsextreme Kameradschaften gehen vor Gericht gegen ihre Auflösung vor. Der „Nationale Widerstand Dortmund“ und die „Kameradschaft Aachener Land“ klagen gegen die Vereinsverbote, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag mitteilte.

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Wie das Gericht weiter mitteilte, haben auch einzelne Personen gegen ihre Einbeziehung in das Verbot geklagt. Sie hätten im Wesentlichen geltend gemacht, nicht Mitglied der entsprechenden Kameradschaft zu sein. Wann über die Klagen entschieden wird, ist den Angaben zufolge noch nicht absehbar.