Bochum/Herne. Auf der Flucht nach einem gescheiterten Pfandflaschen-Diebstahl hat ein 31-Jähriger einen Getränkehändler erheblich verletzt. Hier die Strafe.

Auf der Flucht nach einem gescheiterten Pfandflaschen-Diebstahl in einem Bochumer Getränkehandel hatte ein 31-jähriger Mann mit seinem Auto einen Zeugen (30) auf die Motorhaube geschleudert und ihn verletzt. Dafür verurteilte ihn das Landgericht Bochum am Montag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zudem muss der Angeklagte seinen Führerschein abgeben.

Täter wollte Sack mit leeren PET-Flaschen stehlen

Der Angeklagte aus Herne war damals BWL-Student an einer privaten Hochschule. 650 Euro kostete die Studiengebühr. Im Monat. Mangels Einkommen und aufgrund eines relativ unsteten Lebenswandels hatte der 31-Jährige große Geldsorgen. In einem Getränkehandel auf einer Gewerbefläche an der Straße Auf dem Holln im Stadtteil Werne wollte er laut Urteil mindestens einen großen Sack mit PET-Flaschen stehlen. Wert pro Sack: 80 bis 100 Euro.

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Der Student streifte sich die Arbeitskleidung einer anderen Filiale des Online-Unternehmens in Herne über; dort hatte er früher einmal gearbeitet. Mit der Verkleidung wollte er in der Lagerhalle möglichst nicht sofort auffallen. Das tat er aber doch. Als er bemerkte, dass er den kritischen Blicken des Standortleiters ausgesetzt war, verzog er sich wieder in seinen auf dem Gelände geparkten Kleinwagen, mit dem er gekommen war.

Bochumer Getränke war nach der Attacke mit dem Auto zwei Wochen arbeitsunfähig

Der Standortleiter entdeckte in dem Auto die Arbeitskleidung, die der Verdächtige wieder ausgezogen und im Fußraum deponiert hatte, und stellte sich direkt vor das Auto. Als er ankündigte, jetzt per Handy die Polizei zu rufen, gab der Autofahrer Vollgas, um zu flüchten und den Zeugen „aus dem Weg zu räumen“, wie Richter Thorsten Fülber sagte.

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Der völlig überrumpelte Zeuge wurde an den Knien getroffen, auf die Motorhaube geschleudert und dann in einer Linkskurve zur Seite auf den Asphalt geworfen. Ein Hinterrad überrollte seine Hand. Gleichzeitig sauste das Heck des Autos nur wenige Zentimeter am Kopf des Gestürzten vorbei. Er erlitt starke Schmerzen und mehrere Prellungen. Zwei Wochen war er arbeitsunfähig. Der vorsätzlich herbeigeführte Unfall hätte auch tödlich enden können. „Nur durch Zufall und großes Glück ist dem Geschädigten nichts Schlimmeres passiert“, sagte Fülber.

Angeklagter: „Ich bereue zutiefst, was passiert ist“

„Ich bin rausgeprescht“, räumte der Angeklagte vor der 1. Strafkammer ein. Erst im Laufe des Prozesses war er voll geständig, am Anfang noch nicht. „Ich bereue zutiefst, was passiert ist.“

Verurteilt wurde er wegen versuchten Diebstahls, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und Unfallflucht. Das Straßenverkehrsamt darf ihm frühestens nach sechs Monaten wieder eine Fahrerlaubnis erteilen. Schließlich muss er 1200 Euro an die Staatskasse zahlen, denn eigenen Angaben zufolge wird er demnächst einen Job annehmen und Geld verdienen.

Er sei jetzt „angezählt“ und stehe „unter Beobachtung“, so der Richter.

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