Bochum. Durch die A40-Sperrung kommt es auch bei der Bogestra in Bochum zu Einschränkungen. Was Pendlerinnen und Pendler wissen müssen.

Die Sperrung der A40 bei Bochum-Hamme dürfte das auch Auswirkungen auf die Bus- und Bahnfahrten durch die Bogestra haben. „Da ein Teil des Verkehrs über das Bochumer Stadtgebiet ausweichen wird, ist mit einem erhöhten innerstädtischen Verkehrsaufkommen zu rechnen“, erklärt Sprecher Christoph Kollmann.

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Das Nahverkehrsunternehmen bittet Fahrgäste deshalb, mehr Zeit einzuplanen, weil es so zu Verspätungen kommen könnte, die sich auch auf die Verbindungen auswirken. Um auf die rund 15-wöchige Sperrung der Autobahn zu reagieren, will die Bogestra ihren regulären Fahrplanwechsel am 21. August dazu nutzen, ihn auch wegen der zu erwarteten Auswirkungen der Autobahnsperrung bei den betroffenen Linien anzupassen.

Mehr zur mehrmonatigen A40-Sperrung in Bochum lesen Sie hier

Bogestra: Ab dem 21. August verändert sich der Fahrplan

Bereits jetzt seien die Verbindungen ab dem 21. August in der elektronischen Fahrplanauskunft der Bogestra (www.bogestra.de/service/fahrplanauskunft) hinterlegt. Auch die Mutti-App informiere darüber. Weitere Informationen zu den Auswirkungen gibt es zudem auf der Homepage der Bogestra unter www.bogestra.de.

Die Vollsperrung betrifft nicht nur den unmittelbaren Baustellenbereich zwischen den Anschlussstellen BO-Hamme und BO-Zentrum, sondern den viel längeren Abschnitt zwischen den Anschlussstellen BO-Harpen und Westkreuz. Eine Durchfahrt ist nicht mehr möglich. Viele Kraftfahrer werden während der monatelangen Vollsperrung wohl in die Bochumer Innenstadt ausweichen.

+++Was macht die WAZ Bochum eigentlich bei Instagram? Die Redakteurinnen Inga Bartsch und Carolin Rau geben im Video einen Einblick.+++

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Lange hieß es, dass die Brückenarbeiten keine Auswirkungen auf die Verbindungen der Bogestra haben werden. Nun teilt eine Sprecherin der Deutschen Bahn aber mit: Zwischen dem 16. und 30. August gibt es Auswirkungen auf die Regionalbahnen der Linien RE 41 und RB 46.