Bochum. Aufatmen im KGV Thiemannshof: Kündigung für Ende 2023 hat die Stadt Bochum zurückgezogen. Neue Anlage in Höntrop noch längst nicht fertig.

Trotz des derzeit widrigen Wetters sind in der Kleingartenanlage Thiemannshof an der Essener Straße einige Pächter unterwegs. Sie ernten, halten ihre schmucken Parzellen in Schuss. Idylle auf Zeit: Für Ende 2023 hatten die rund 60 Pächter die Kündigung durch die Stadt Bochum erhalten, geplant ist der Umzug nach Höntrop zum Wattenscheider Hellweg, wo die Stadt Bochum am Herrenacker auf einer Grünfläche hinter den Häusern schräg gegenüber vom Rewe-Markt einen neuen Kleingarten plant.

Neue Fläche in Wattenscheid-Höntrop noch längst nicht fertig

Doch die Herrichtung der neuen Fläche in Höntrop lässt auf sich warten. „Die Kündigungen wurde zurück genommen, wir können so lange hier bleiben, bis die neue Anlage in Höntrop fertig ist“, erklärt Pächter Stanizlaw Gadecki. Der 65-Jährige wirkt gelassen. „So lange die neue Anlage nicht bezugsfertig ist, bleiben wir hier und warten ab, was entschieden und gesagt wird.“ Seit 15 Jahren hat er seine 480 qm große, schmucke Parzelle im KGV Thiemannshof - und hat viel Zeit, Geld und Eigenleistung investiert, damit sie so schön aussieht. Er würde umziehen nach Höntrop; wohnt in nebenan Westenfeld: „Ich muss dann aber den Kleingarten dort neu aufbauen, würde es aber wieder sehr gern tun - so wie hier damals.“

Obst, Gemüse, Blumen - dafür hat Kleingärtner Stanizlaw Gadecki auf seiner Parzelle im KGV Thiemannshof in Bochum gesorgt und genießt es, hier zu sein.
Obst, Gemüse, Blumen - dafür hat Kleingärtner Stanizlaw Gadecki auf seiner Parzelle im KGV Thiemannshof in Bochum gesorgt und genießt es, hier zu sein. © WAZ | Ralf Drews

Es geht bei der Umsiedlung auch um Entschädigungsleistungen für die Pächter. Dafür hatte die Stadt Bochum einen Gutachter zur Bewertung eingeschaltet. Doch war bisher zu hören, dass die Preis-Vorstellungen dabei auseinander gehen.

Rückblick: In der Ratssitzung vom 25. August 2022 wurde mehrheitlich beschlossen, die Kleingartenanlage Thiemannshof an der Essener Straße aufzugeben. Zu sehr ist der Boden auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Engelsburg mit Giftstoffen belastet. Des Weiteren soll auf dem Gelände ein Gewerbegebiet entstehen. Der Verein soll auf das Feld „Am Herrenacker“ in Höntrop umgesiedelt werden. In welcher Höhe den Pächtern Einstandskosten auf dem Gelände „Am Herrenacker“ in Höntrop entstehen werden, ist derzeit öffentlich nicht bekannt.

Viele Anfragen aus der Politik an Stadt Bochum

Dazu gab es Anfragen aus der Politik an die Verwaltung, so von der Fraktion UWG: Freie Bürger und der CDU. Einige Antworten lieferte die Verwaltung im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 25. April. Dabei ging es u.a. darum, wie viele Pächter am zukünftigen Standort in Höntrop interessiert sind – rund 30, hieß es damals. Die Bewertung der Parzellen wird von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Stadtamt 6223, durchgeführt; ein Abschlussbericht soll vorgelegt werden. Und es hieß damals: Der genaue Zeitpunkt der Umsiedlung steht noch nicht fest.

Neben der umstrittenen Frage zur Erschließung der neu geplanten Kleingartenanlage „Thiemannshof“ über die Straße „Herrenacker“ sind zudem die Offenlegung des Bachlaufes „Westseifen“ und die Aufforstung einer Waldfläche geplant, hieß es damals. Die Offenlegung des Bachlaufes soll laut Stadt westlich angrenzend an die geplante Kleingartenanlage erfolgen. Daran anschließend erfolgt die Aufforstung der Waldfläche in Richtung des Friedhofs Höntrop. Alle Planungen befinden sich in Bearbeitung, hieß es damals.

Fragen zur Entschädigungshöhe

Auf eine aktuelle Anfrage dieser Redaktion zum Stand der Dinge sagt die Verwaltung: „Diese Fragen sind Teil einer offenen politischen Anfrage der CDU an uns als Verwaltung. Diese müssen wir in einem ersten Schritt beantworten“, so Stadtsprecherin Charlotte Meitler. So sagte die Verwaltung im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 16. Mai u.a. auf die CDU-Anfrage: „In der Zwischenzeit haben sich neue amtsinterne Fragestellungen ergeben, die es zunächst zu klären gilt. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass vor Klärung der offenen Fragen keine verbindliche Aussage getroffen werden kann. Sobald die amtsinternen Fragen geklärt sind, wird die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgen.“ Diese erwartet die CDU nun am 15. August im Planungsausschuss.

UWG und CDU haken nach in Bochum

Die CDU-Anfrage beinhaltete Fragen zu den ausgesprochenen Kündigungen und zum Fertigstellungstermin der neuen Kleingartenanlage. Außerdem wollte man wissen: „Bislang ist auch für die neue Fläche in Höntrop der erforderliche Bebauungsplan 1021 Herrenacker nur im Stadium der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Wann ist mit einem Satzungsbeschluss für die vorgesehene Umsiedlungsfläche zu rechnen?“ Erst wenn der Fertigstellungstermin der neuen Kleingartenanlage „Am Herrenacker“ – inklusive Parzellierung, Erschließung und Bodenplatte – feststehe und damit die Pächter ihre neuen Lauben errichten können, „kann die Frist von mindestens drei Monaten zur Räumung der Parzellen an der Essener Straße aus Sicht der CDU greifen“.