Bochum. In Bochum gibt es einen neuen „Leitfaden Kindeswohl“. Das Standard-Vorgehen des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdungen wurde so überarbeitet.
Um einen bestmöglichen Kinderschutz zu gewährleisten, haben Fach- und Führungskräfte des Jugendamts der Stadt Bochum im Februar 2020 begonnen, bestehende Standards und Strukturen zu überarbeiten. Das Ergebnis ist der neue „Leitfaden Kindeswohl“. Er wurde vom Leiter des Bochumer Jugendamtes, Christian Papies, vorgestellt.
Seit 2007 gibt es in Bochum ein Kinderschutzsystem, das mit den Bochumer Trägern der Jugendhilfe unter dem Leitsatz „Kinderschutz geht alle an!“ vereinbart wurde. Mit der Arbeit am „Leitfaden Kindeswohl“ habe das Bochumer Jugendamt nun einen wichtigen Prozess angestoßen: die Überarbeitung und Strukturierung des Standardverfahrens, mit dem das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung einschreitet.
Leitfaden bündelt nun Abläufe für alle Bereiche des Jugendamtes in Bochum
Der Leitfaden bündelt genaue Beschreibungen und Ablaufschemata für alle Bereiche des Jugendamtes – den Sozialen Dienst, das Familienpädagogische Zentrum, die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege, den Pflegekinderdienst, die Kinder- und Jugendfreizeitstätten, die Jugendsozialarbeit, die Schul- und Kitasozialarbeit sowie den gesamten Verwaltungsbereich im Jugendamt. Die Broschüre „Leitfaden Kindeswohl“ ist zudem auf aktuelle Rechtsvorschriften abgestimmt und diene so als verbindliches Konzept.