Bochum. Mit großen Namen wollte der ehemalige Asta-Chef der Bochumer Ruhr-Universität Tausende Besucher zur Uni-Party locken. Culcha Candela hatte er gebucht, Juli und 2Raumwohnung. Die Party floppte. Der Finanzplan war gesprengt. Jetzt wurde der 23-Jährige wegen Untreue verurteilt.

Nach der Pleiten-Party an der Bochumer Ruhr-Universität Ende 2007 und einem Defizit von 233.000 Euro ist der damalige Asta-Vorsitzende Fabian Ferber (23) vom Amtsgericht wegen Untreue verurteilt worden. Das erfuhr am Montag die WAZ. Der Jura-Student bekam 1800 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze), aber auf Bewährung. Als Auflage muss er 80 Sozialstunden ableisten.

Mit großen Namen wollte der ehemalige Asta-Chef der Bochumer Ruhr-Universität Tausende Besucher zur Uni-Party locken. Culcha Candela hatte er gebucht, Juli und 2Raumwohnung. Die Party floppte. Karl Gatzmanga
Mit großen Namen wollte der ehemalige Asta-Chef der Bochumer Ruhr-Universität Tausende Besucher zur Uni-Party locken. Culcha Candela hatte er gebucht, Juli und 2Raumwohnung. Die Party floppte. Karl Gatzmanga © WAZ | WAZ





Laut Urteil war Ferber ab Mitte 2007 maßgeblich daran beteiligt, dass für die traditionelle Mensa-Party am 8. Dezember an der Uni ein Musik-Programm organisiert wurde, das den üblichen Finanz- und Haushaltsplan völlig sprengte. Es wurden acht Bands engagiert. Die bekannteste war „Juli” - für 53.000 Euro. Außerdem: „Culcha Candela” (23.000 Euro), „Joy Denalane” (29.000 Euro) und „2raumwohnung” (29.000 Euro). Weitere 80.000 Euro gingen für Bühnentechnik, Security, Saalmieten, Versicherungen und Personal drauf.

Viel zu hohe Einnahmen einkalkuliert

Die Staatsanwaltschaft meint, dass es Ferber damals bewusst war, dass diese hohen Kosten durch den Verkauf von Eintrittskarten (35 Euro) und von Getränken wohl nicht wieder eingespielt werden konnten. Veranschlagt wurden 5000 Besucher. In Wahrheit kamen damals aber nur 1400 Gäste und spülten nur knapp 50 000 Euro zurück in die Asta-Kasse. Ferber trat damals nach dem Eklat zurück.

Strafbefehl

Das Urteil erging per Strafbefehl, ohne Prozess. Es ist noch nicht rechtskräftig. Bis Mittwochabend kann der Jura-Student noch Einspruch einlegen, so dass es dann doch zum Prozess käme. Sein Verteidiger Christoph Pindur sprach aber „angesichts des Tatvorwurfs” von einem „sehr zufriedenstellenden Ergebnis”. „Ich gehe nicht davon aus, dass von mir oder dem Angeklagten ein Rechtsmittel eingelegt wird.”

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