Bochum. Der wegen Betrugs verurteilte Medican-Chef bleibt vorerst ein freier Mann. Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bochum wurde in Hamm verworfen.

Nach dem Urteil im Fall Medican bleibt der wegen Betrugs verurteilte Bochumer (49) vorerst auf freiem Fuß. Eine Beschwerde der Bochumer Staatsanwaltschaft gegen seine Haftverschonung hat das Oberlandesgericht Hamm nun als unbegründet verworfen.

Fall Medican: Bochumer bleibt nach OLG-Entscheidung auf freiem Fuß

Der Unternehmer aus Bochum-Wattenscheid war nach einem fast siebenmonatigen Prozess um Abrechnungsbetrug mit Corona-Tests am 24. Juni schuldig gesprochen worden. Der 49-Jährige muss für sechs Jahre wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs ins Gefängnis. Allerdings setzte die 6. Wirtschaftsstrafkammer den Haftbefehl wegen Fluchtgefahr mit sofortiger Wirkung außer Vollzug. Bis zu seiner Ladung zum Haftantritt in einigen Wochen bliebe der Betrüger damit ein freier Mann.

Dagegen hatte die Bochumer Staatsanwaltschaft Beschwerde beim OLG Hamm eingelegt. Sie fürchtet, dass sich der Bochumer mit verstecktem Vermögen in die Türkei absetzen könnte, wo er geboren ist und familiäre Kontakte habe.

„Darüber hat nun der zweite Strafsenat unseres Hauses entschieden“, sagt Bernhard Kuchler, Sprecher des Oberlandesgerichts. Es bleibe bei der Haftverschonung.

Der 49-jährige Bochumer hat gegen das Urteil des Bochumer Landgerichts Revision eingelegt.