Bochum. Neuerdings gehört Bochum zu den Städten, in denen die Versorgung mit ausreichend Wohnraum gefährdet ist. Mieterhöhungen haben daher eine Grenze.

Bislang galt Bochums Wohnungsmarkt eher als entspannt, denn als angespannt. Das hat sich geändert, jedenfalls nach Einschätzung der NRW-Landesregierung. Sie zählt die Stadt seit dem 1. Juni zu jenen Kommunen, in denen die Versorgung mit ausreichend Wohnraum gefährdet ist. Deshalb gilt hier wie in 36 weiteren NRW-Städten ein besonderer Mieterschutz. Die Mieten dürfen binnen drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen, so steht es in der neuen Kappungsgrenzenverordnung.

Aus Sicht des Mietervereins ist das ein erster Erfolg der Kampagne „Wir wollen wohnen“, wenngleich Aichard Hoffmann vom Mieterverein Bochum bedauert, dass insgesamt nur noch 37 statt bislang 59 Städten in den Genuss der Verordnung kommt, die den Mietanstieg begrenzt.

Erhöhung bis zum Mietspiegelwert

Wie diese Grenze funktioniert, erklärt der Pressesprecher: „Die Kappungsgrenzenverordnung senkt die Grenze für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren. Das heißt: Ab dem 1. Juni dürfen Mieten in Bochum nur noch um 15 Prozent in drei Jahren, also durchschnittlich um fünf Prozent pro Jahr steigen. Zusätzlich ist nach wie vor die ortsübliche Vergleichsmiete, die im Mietspiegel steht, als Obergrenze zu beachten.“

Auch in Bochum sei es bislang immer wieder vorgekommen, dass die gesetzlich geregelte maximale Erhöhung der Miete um 20 Prozent ausgeschöpft wurde. „insofern gibt es etliche Mieter, denen die Absenkung auf 15 Prozent hilft.“ Betroffene sollten bei Mieterhöhungen zwei Punkte klären: Was steht für meine Wohnung im Mietspiegel, denn dieser Wert darf nicht überschritten werden. Und was habe ich vor drei Jahren bezahlt? Die neue Miete darf nicht mehr als 15 Prozent darüber liegen.

Anhebung vor allem bei Mieterwechsel

Fälle von zu hohen Mietanstiegen gibt es nach Erfahrung des Mietervereins vor allem bei Mieterwechseln. Während private Vermieter von einer bis wenigen Wohnungen, und das ist die deutliche Mehrzahl, im Laufe der Jahre die Mieter eher moderat oder gar nicht verändern, geschehe dies häufig beim Wechsel des Mieters.

Während der Mieterverein die neue Obergrenze begrüßt, ist sie nach Einschätzung der Vermieter das falsche Signal. „So schafft man keine Anreize für den Wohnungsbau“, sagt Jörg Ehrhardt, Vorsitzender des Vereins Haus- und Grundstückseigentümer. Auswüchse der Mietentwicklung in Ballungsgebieten bestreitet er nicht und verweist auf München, Berlin, Hamburg und andere Metropolen. „Aber in Bochum haben wir keine Mangellage, mit Ausnahme von bezahlbaren Wohnungen.“ Und genau um diesen Mangel zu beseitigen, bedürfe es eher Anreize als Grenzen. Es sei schade, dass die Bundesregierung ihre Pläne nicht umgesetzt habe, mit einer Sonderabschreibung bei Neubauten von fünf Prozent für vier Jahre eben einen solchen Anreiz zu setzen.

Mietsperre in der Diskussion

Es könnten aus Sicht der Eigentümer indes noch schlimmer kommen. So debattiert die Bundes-SPD derzeit über eine Mietsperre für fünf Jahre. Aus Sicht von Aichard Hoffmann vom Mieterverein Bochum ist das „eine Notwehrdebatte, die ewigen Mietanstiege in den Schwarmstädten sind sozialer Sprengstoff“. Beim Deutschen Mietertag in Köln sei das eines der beherrschenden Themen gewesen.

Gleichwohl räumt Hoffmann ein, dass die Lage in Bochum nicht mit München und Berlin zu vergleichen sei. An dieser Stelle sei er sich ausnahmsweise mit Stadtbaurat Markus Bradtke einig. Der habe gesagt: „Noch sind wir nicht soweit, aber wir müssen aufpassen, dass wir nicht dahin kommen.“