Essen. . Die Landesregierung plant neue Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen. Aber wird das Mieter auch wirklich besser schützen? Experten haben da Zweifel.

In Essen sollen bald härtere Regeln für Vermieter gelten. Zum Schutz vor galoppierenden Mieten will die Landesregierung nun auch in Essen eine neue Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen einführen. Sie soll bereits ab 1. Juni 2019 in Kraft treten. Das Kabinett hat die neue Verordnung am Dienstag beschlossen.

Die Kappungsgrenze sieht vor, dass Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöhen dürfen – auch dann, wenn diese noch unterhalb des ortsüblichen Mietspiegels liegt. Bislang galt in Essen die allgemeine gesetzliche Kappungsgrenze von 20 Prozent.

Damit zählt die Landesregierung neuerdings auch Essen zu den Städten in NRW, mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Zumindest nennt das zuständige Bauministerium dies als Grund für all die 37 Städte, in denen die gesenkte Kappungsgrenze gelten soll.

Haus & Grund übt Kritik an neuer Kappungsgrenze

Die Reaktionen sowohl auf Vermieter- als auch Mieterseite sind jedoch eindeutig: Die Senkung werde nicht den erhofften Erfolg haben. „Denn dies betrifft nur wenige Fälle“, sagte Werner Weskamp, Geschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus und Grund in Essen. Weskamp kritisiert, dass dann vor allem die Vermieter bestraft würden, die von ihren Mietern sehr niedrige Mieten verlangen, die weit von der Grenze, die der Mietspiegel vorgibt, entfernt sind. Das seien meist Privatvermieter, die in der Vergangenheit auf Mieterhöhungen verzichtet haben, um ihren Mieterbestand zu pflegen, so Weskamp. Er forderte mehr Investitionen in neuen Wohnraum, um die Mietenentwicklung in Essen zu entspannen. „Mit solchen Schritten, wie sie jetzt die Landesregierung plant, verprellt man allerdings Investoren.“

Bei Neuvermietungen greift die neue Kappungsgrenze – anders als es eine Mietpreisbremse tun würde – nicht. Deshalb kommt auch von der Mietergemeinschaft Essen, die die Interessen der Mieter vertritt, Kritik. Ihr nämlich geht der Plan der Landesregierung nicht weit genug. Um wirksam etwas gegen Mieterhöhungen in Essen zu tun, „brauchen wir alle Instrumentarien“, sagte Geschäftsführerin Siw Mammitzsch.

Auch sie sieht das Problem, dass eine gesenkte Kappungsgrenze vor allem kleine, private Vermieter treffen würde. Gerade große Wohnungsunternehmen aber, die regelmäßig die Mieten erhöhen würden und somit ohnehin nah am Mietspiegel liegen, treffe das nicht. Das Instrumentarium nütze dagegen nur den Mietern, die weit unter dem Mietspiegel liegen. „Zumindest aber schützt es bezahlbaren Wohnraum“, so Mammitzsch.

Immobilienexperten sprechen von Aktionismus

Auch von Maklern und Immobilienexperten kommt Kritik. „Das ist eine falsche Signalwirkung“, sagte Klaus-Peter Großmann, Makler und Mitglied bei der Grundstücksbörse Ruhr, am Mittwoch vor Journalisten. Die Landesregierung suggeriere damit, dass sie etwas gegen steigende Mieten tun will. „Aber das wird in Essen nichts bringen. Da ist viel Aktionismus im Spiel.“ Aus Sicht von Großmann gibt es in Essen zwar in einzelnen Segmenten zu wenige Wohnungen. „Aber das hat nicht zu solch enormen Preissteigerungen geführt, wie wir das aus anderen Städten kennen“, sagte er.

<<<DIE KAPPUNGSGRENZE>>>

  • Nach Paragraph 558 Bürgerliches Gesetzbuch kann in Bestandsmietverhältnissen die Miete um bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden (Kappungsgrenze). Wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, kann die Kappungsgrenze auf 15 Prozent abgesenkt werden.
  • Die Landesregierung hat eine Studie erstellen lassen. In 37 Städten sieht sie Handlungsbedarf. Dazu zählen neben Essen jetzt neu auch Bochum, Dortmund und Mülheim.