Bochum. Nach tödlichen Messerstichen auf seine Mutter (68) steht ein Bochumer (34) vor Gericht. Bestraft werden soll er wegen einer Krankheit aber nicht.
Ein tödliches Familiendrama mitten in Bochum wird seit Mittwoch vor dem Schwurgericht verhandelt. Der 34-jährige Beschuldigte soll in der gemeinsamen Wohnung an der Oskar-Hoffmann-Straße, ganz in der Nähe des Schauspielhauses, seine 68-jährige Mutter erstochen haben, sie verblutete in ihrem Schlafzimmer. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Totschlag.
Der Arbeiter hatte am Nachmittag des 21. März, ein Sonntag, selbst die Polizei angerufen. In seiner Wohnung liege eine leblose Person. Als die Rettungskräfte in dem Mehrfamilienhaus eintrafen, war die Frau bereits seit einigen Stunden tot.
Halsschlagader wurde zweimal durchtrennt
Streit um ein Mädchen- Schraubenzieher ins Gehirn gerammtDer Anblick muss entsetzlich gewesen sein, denn das Gesicht und der Hals waren durch mehrere Stiche äußerst schwer verletzt worden. Unter anderem wurde eine Halsschlagader gleich zweimal durchtrennt. Das Messer soll doppelschneidig gewesen sein.
Mutter und Sohn lebten allein in der Wohnung. Laut Staatsanwaltschaft soll es wie schon am Tag zuvor Streit gegeben haben, weil er von seiner Mutter Geld für seinen Cannabis-Konsum gefordert habe.
Beschuldigter ist in einem geschlossenen psychiatrischen Zentrum untergebracht
Im Treppenhaus sitzend hatte sich der 34-Jährige damals widerstandslos festnehmen lassen. Er kam allerdings nicht wie üblich nach solch einer Bluttat in U-Haft, sondern in ein Zentrum für forensische Psychiatrie. Dort befindet er sich bis heute.
Der Mann ist laut Staatsanwaltschaft an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt. Zur Tatzeit sei seine Schuldfähigkeit gänzlich ausgesetzt oder zumindest erheblich vermindert gewesen. Seine aufbrausende Art habe er nicht steuern können. Deshalb geht es in dem Prozess auch nicht um Bestrafung, sondern nur um den Schutz der Öffentlichkeit. Weil der Mann „für die Allgemeinheit gefährlich“ sei, wie die Staatsanwältin sagte, prüfen die Richter, ob er auch auf unbestimmte Zeit in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird.
Bruder des Beschuldigten tritt im Verfahren als Nebenkläger auf
Nach der Tat soll er gefragt haben, ob das Opfer überhaupt seine Mutter sei.
Zum Prozessauftakt machte der Mann keine Angaben. Einer seiner beiden Brüder könnte sich demnächst aber äußern, denn er tritt als Nebenkläger auf. Der andere Bruder macht als Verwandter von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Prozessfortsetzung am 20. September.