Bochum. Zu viel bezahlte Abwassergebühren erhält nur zurück, wer geklagt hat – so die Stadt Bochum. Nun wird beantragt, der Rat solle darüber entscheiden.
Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sind in vielen NRW-Kommunen die Abwassergebühren seit Jahren zu hoch. Nach Ansicht der CDU-Fraktion im Rat der Stadt müsste Bochum nun allen Bürgern möglicherweise zu viel gezahlte Gebühren erstatten – unabhängig davon, ob sie zuvor gegen den Gebührenbescheid Klage erhoben haben oder nicht.
Zweiter Anlauf der CDU in Sachen Abwassergebühren
Im vergangenen Jahr hatte die CDU noch vor der OVG-Entscheidung schon einmal einen ähnlichen Antrag gestellt und formuliert: „In Bochum wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für alle Gebührenzahler umgesetzt - unabhängig von einer möglicherweise nur von einzelnen erhobenen Klage.“ Die Fraktionen von Linke, AfD, Partei & Stadtgestalter, UWG/Freie Bürger und FDP schlossen sich dem Antrag an, die Rathaus-Koalition von SPD und Grünen lehnte ihn mit ihrer Mehrheit ab.
„Jetzt, nachdem die Entscheidung des Gerichts da ist, werden wir den Antrag noch einmal stellen“, so der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke.
Verwaltung hält Rückzahlung nur bei „Klagefällen“ für möglich
Die Verwaltung steht auf dem Standpunkt, das bestenfalls in den vier Fällen, in denen es in dieser Sache noch offene Gerichtsverfahren gebe, „eine Rückzahlung als ersichtlich“ erscheine. Sie hatte zuvor allein für 2021 insgesamt 1642 Widersprüche gegen den Abwassergebührenbescheid zurückgewiesen. Diese Fälle seien bestandskräftig, heißt es bei der Stadt.
Aus Sicht der CDU steht nun aber nicht der juristische Aspekt im Mittelpunkt. „Das ist eine politische Entscheidung“, so Roland Mitschke. Und die müsse zugunsten der Gebührenzahler entschieden werden.