Bochum. Verhandlungen am Arbeitsgericht Bochum werden jetzt auch per Video geführt. Wegen Corona. Auch bei anderen Gerichten hat diese Technik Zukunft.

Die Coronakrise sorgt auch beim Arbeitsgericht Bochum für neue technische Abläufe. Zum ersten Mal hat dort ein Richter am Donnerstag (15.) eine Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung geführt.

Die 5. Kammer verhandelte den Gütetermin rein virtuell. Während der Richter im Gerichtssaal saß, waren die beiden Streitparteien nur über eine Videokonferenz-Plattform anwesend.

Bochumer Richter: „Neues Format noch etwas ungewohnt“

„Wenngleich das neue Format noch etwas ungewohnt war, fanden sich alle Beteiligten schnell mit dem digitalen Angebot zurecht und begrüßten die Möglichkeit, in Zeiten der Corona-Pandemie Gerichtsverhandlungen auch auf diesem Wege durchführen zu können“, sagt Richter Dr. Christian Kallenberg.

Das Video-Angebot wird beim Arbeitsgericht weiter bestehen. Das Gericht kann den Parteien gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort aktiv ins Geschehen einzugreifen. Dabei wird die Verhandlung zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.

Amtsgericht erwartet eine „deutliche Zunahme“ der Video-Verhandlung

„Wegen des Gesundheitsschutzes der Verfahrensbeteiligten bei steigenden arbeitsgerichtlichen Eingangszahlen hat die Videoverhandlung als Verfahrensalternative zuletzt an Bedeutung gewonnen“, sagt Kallenberg.

Auch beim Amtsgericht Bochum hat der Video-Prozess Zukunft, allerdings nur in Zivilsachen. Amtsgerichtsdirektor Oliver Hoffmann erwartet „eine deutliche Zunahme“, wie er der WAZ sagte. In Einzelfällen habe dies auch schon stattgefunden. Zurzeit gebe es zwei mobile Anlagen für diese Verhandlungstechnik, eine dritte werde in Kürze fest installiert.

Gerade auch mit Blick auf die bereits eingeführte elektronische Akte, deren Nutzung ab 2022 für alle Rechtsanwälte zur Pflicht wird, werde sich das Arbeiten in der Justiz auf der digitalen Schiene etablieren.

Im Strafrecht werden keine reinen Video-Prozesse geführt

Die Zivilprozessordnung erlaubt bereits seit 2013, Verhandlungen nur per Video zu führen. Diese Option sei bisher zwar wenig beachtet worden, werde aber künftig „an praktischer Relevanz gewinnen“, sagt der Sprecher des Landgerichts, Richter Michael Rehaag. Ein Richter kann sogar gegen den Willen der Parteien anordnen, dass ein Zeuge nur per Video vernommen wird.

Im Strafrecht können Prozesse allerdings nicht komplett digital geführt werden. Richter brauchen besonders in Strafsachen einen sehr persönlichen Eindruck von Angeklagten und Zeugen samt ihrer Mimik und Körpersprache. Einzelne Zeugen werden allerdings durchaus schon einmal per Video zugeschaltet.